Anarchie
Anarchismus
Antifaschismus
Baader,
Andreas
Baader-Meinhof-Gruppe
Bundesgrenzschutz (BGS)
Clash, The
Ensslin,
Gudrun
GSG 9
Guevara Serna, Ernesto (Che)
Kommunismus
Meinhof,
Ulrike
Meins, Holger
Pop-Art
Punkrock
Rote-Armee-Fraktion (RAF)
Ramones, The
Sex
Pistols
Terrorismus
Toten Hosen,
Die
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Bundesgrenzschutz (BGS),
Sonderpolizei der Bundesrepublik Deutschland mit der Aufgabe des
grenzpolizeilichen Schutzes des Bundesgebiets.
Die dem Bundesministerium des Inneren unterstellte
Behörde wurde 1951 errichtet. Vorrangige Aufgabe des BGS ist es,
das Bundesgebiet gegen unberechtigte Grenzübertritte zu sichern.
Das beinhaltet die Überwachung der Grenzen, die Kontrolle des
grenzüberschreitenden Verkehrs sowie die Beseitigung von
Störungen und die Abwehr von Gefahren innerhalb eines
30 Kilometer breiten Grenzstreifens. Außerdem soll der BGS
Verfassungsorgane, Bundesministerien und deutsche
Auslandsvertretungen sowie Bahnhöfe und Großflughäfen gegen
Störungen sichern (Objektschutz). Zur Bekämpfung von besonderen
Gefahren und Naturkatastrophen kann er die Länderpolizeien
unterstützen. Im Notstands- oder Verteidigungsfall dürfen
Einheiten des BGS im gesamten Bundesgebiet eingesetzt werden.
Eine Sonderstellung nimmt der 1972 zur Bekämpfung des
Terrorismus gebildete Spezialverband GSG 9 ein.
Im Europa der offenen Grenzen verlor der BGS
zunehmend an Bedeutung: Mit der deutschen Einheit entfiel die
Überwachung der innerdeutschen Grenze, mit der Verwirklichung
des Europäischen Binnenmarktes die Personenkontrolle an den
Grenzen zu EU-Staaten. 1994 sind daraufhin die Vorschriften über
den BGS gesetzlich neu geregelt worden: Der Behörde, deren
Sollstärke auf 29 000 Beamte erhöht worden ist, wurden
zusätzliche polizeiliche Befugnisse zugestanden. So darf der BGS
nun zur Bekämpfung der Schlepper-Kriminalität Wohnungen
durchsuchen und verdeckte Ermittler einsetzen. Durch eine
Änderung des BGS-Gesetzes wurden 1998 die Befugnisse des
Bundesgrenzschutzes nochmals erweitert: Die Beamten des BGS
dürfen nun auch ohne konkreten Verdacht auf Bahnhöfen, Flughäfen
und in Zügen Kontrollen durchführen. Siehe auch
Schleierfahndung
Verfasst von:
Christoph Nettersheim
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