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Bundesgrenzschutz (BGS)

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Bundesgrenzschutz (BGS), Sonderpolizei der Bundesrepublik Deutschland mit der Aufgabe des grenzpolizeilichen Schutzes des Bundesgebiets.

Die dem Bundesministerium des Inneren unterstellte Behörde wurde 1951 errichtet. Vorrangige Aufgabe des BGS ist es, das Bundesgebiet gegen unberechtigte Grenzübertritte zu sichern. Das beinhaltet die Überwachung der Grenzen, die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs sowie die Beseitigung von Störungen und die Abwehr von Gefahren innerhalb eines 30 Kilometer breiten Grenzstreifens. Außerdem soll der BGS Verfassungsorgane, Bundesministerien und deutsche Auslandsvertretungen sowie Bahnhöfe und Großflughäfen gegen Störungen sichern (Objektschutz). Zur Bekämpfung von besonderen Gefahren und Naturkatastrophen kann er die Länderpolizeien unterstützen. Im Notstands- oder Verteidigungsfall dürfen Einheiten des BGS im gesamten Bundesgebiet eingesetzt werden. Eine Sonderstellung nimmt der 1972 zur Bekämpfung des Terrorismus gebildete Spezialverband GSG 9 ein.

Im Europa der offenen Grenzen verlor der BGS zunehmend an Bedeutung: Mit der deutschen Einheit entfiel die Überwachung der innerdeutschen Grenze, mit der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes die Personenkontrolle an den Grenzen zu EU-Staaten. 1994 sind daraufhin die Vorschriften über den BGS gesetzlich neu geregelt worden: Der Behörde, deren Sollstärke auf 29 000 Beamte erhöht worden ist, wurden zusätzliche polizeiliche Befugnisse zugestanden. So darf der BGS nun zur Bekämpfung der Schlepper-Kriminalität Wohnungen durchsuchen und verdeckte Ermittler einsetzen. Durch eine Änderung des BGS-Gesetzes wurden 1998 die Befugnisse des Bundesgrenzschutzes nochmals erweitert: Die Beamten des BGS dürfen nun auch ohne konkreten Verdacht auf Bahnhöfen, Flughäfen und in Zügen Kontrollen durchführen. Siehe auch Schleierfahndung


Verfasst von:
Christoph Nettersheim

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