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Allgemeine Geschäftsbedingungen DataProS,

Thomas Naumann, Reiffeisenstrasse 2, D - 55270 Zornheim, folgend: DataProS

§ 1 Gegenstand
DataProS bietet dem Kunden umfassende Leistungen im Zusammenhang mit Softwareentwicklungen. Dazu gehören u. a. die Konzeption von Software, die Programmierung von Sourcecodes sowie das gesamte Projektmanagement bei Einf�hrung von umfassenden Softwarelösungen im Unternehmen des Kunden und die fortlaufende Pflege und Wartung von bereitgestellten Leistungen. Der auf jeden Kunden speziell zugeschnittene Leistungsinhalt wird bei Vertragsschluss schriftlich oder per E-Mail im Einzelnen festgelegt.

§ 2 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen DataProS und dem Kunden. Abweichende oder ergänzende AGB des Kunden gelten nicht, es sei denn DataProS stimmt solchen AGB des Kunden schriftlich zu.

§ 3 Vertragsschluss
Verträge zwischen DataProS und dem Kunden werden erst mit Zugang einer Auftragsbestätigung in Schriftform oder per E-Mail beim Kunden wirksam. Von einer Auftragsbestätigung abweichende oder ergänzende Vereinbarungen werden nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung zwischen DataProS und dem Kunden wirksam.

§ 4 Leistungsinhalt, -ort, -zeit / Beauftragung von Dritten / Kündigung
Die jeweiligen Leistungen werden auf jeden Kunden speziell zugeschnitten und bei Vertragsschluss im Einzelnen schriftlich oder in Textform (E-Mail) festgelegt. Darüber hinaus vom Kunden gewünschte Leistungen müssen DataProS schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden. DataProS wird gegenüber dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt einer solchen gewünschten Sonderleistung erklären, ob der Zusatzauftrag angenommen wird oder nicht.

DataProS und der Kunde vereinbaren einen Zeitrahmen für den Auftrag. DataProS teilt dem Kunden jeweils zum frühest möglichen Zeitpunkt mit, wenn beim Kunden Umstände vorliegen oder auftreten sollten, die dazu führen, dass der Zeitrahmen nicht eingehalten werden kann. In diesem Fall werden DataProS und der Kunde über den Zeitrahmen nachverhandeln. Sollte der nachverhandelte Zeitrahmen über 30 % über dem alten Zeitrahmen liegen, hat DataProS das Recht, den Vertrag gegen Zahlung einer Abfindung des Kunden, entsprechend § 9 Abs. 1, zu kündigen.

DataProS kann über Zeit und Ort der Leistungserbringung sowie über den Einsatz von Dritten bei der Leistungserbringung frei bestimmen.

§ 5 Vertragspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass eine störungsfreie Leistungserbringung durch DataProS ermöglicht wird. Insbesondere hat der Kunde dafür in seinem Betrieb alle erforderlichen technischen, sonstigen materiellen und personellen Voraussetzungen zu schaffen und zu erhalten, und - soweit erforderlich - innerhalb der Betriebszeiten den Zugang zu den betrieblichen Einrichtungen zu gewähren. Des Weiteren hat der Kunde für die maximale Serververfügbarkeit zu sorgen sowie alle sonstigen Ma�nahmen zu treffen, damit die Hardware und Software unter maximaler Verfügbarkeit arbeiten kann und Hacker-Angriffe möglichst blockiert werden, bspw.: unterbrechungsfreie Stromversorgung, RAID-Festplatten, Firewall etc. Der Kunde hat für eine ständige Sicherung aller betriebswichtigen Daten eigenständig zu sorgen.

§ 6 Vergütung / Zurückbehaltungsrecht
Die Vergütung für die von DataProS zu erbringenden Leistungen wird in der Auftragsbestätigung festgelegt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die Leistungen nach Stunden vergütet. Zusätzlich werden Fahrtkosten und Spesen berechnet. Bei Vereinbarung einer Pauschalvergütung, ist ein Drittel der Vergütung bei Vertragsschluss fällig, ein weiteres Drittel bei Abgabe der Leistung zur Abnahme und das letzte Drittel nach erfolgter Abnahme.

Über die Vergütung rechnet DataProS im Falle einer Stundenhonorarvereinbarung monatlich mit Leistungsnachweis ab.

Die Vergütung wird in allen Fällen 30 Tage nach Rechungsstellung zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist DataProS berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Rechnung zu verweigern.

§ 7 Abnahme
DataProS und der Kunde werden einen Termin für die Abnahme vereinbaren. Am Tag der Abnahme ist vom Kunden eine Erprobung der Leistungen von DataProS vorzunehmen. Die Leistung ist abgenommen, wenn der Kunde sie nicht innerhalb von 3 Werktagen nach dem Abnahmetermin beanstandet. Zwischen DataProS und dem Kunden kann vereinbart werden, dass DataProS gegen Vergütung bei der Abnahme anwesend ist.

§ 8 Verzögerungen / Rücktritt
DataProS darf den Abnahmetermin um eine Nachfrist von bis zu 3 Wochen hinausschieben, wenn dieser aufgrund verspäteter Leistungen Dritter nicht eingehalten werden kann. DataProS wird dem Kunden diesen Umstand unverzüglich mitteilen. Gleiches gilt für den Fall krankheitsbedingter Ausfälle bei DataProS.

Sollte sich nach Vertragsschluss zu irgendeinem Zeitpunkt herausstellen, dass aus von DataProS nicht zu vertretenden rechtlichen Gründen die weiteren Vertragsleistungen nicht wie geplant erbracht werden können, wird der Kunde DataProS Gelegenheit geben, die Leistung unter Verwendung anderer Mittel gleichwertig zu erbringen. Hierfür wird DataProS dann über den geplanten Zeitrahmen bzw. Abnahmetermin hinaus eine Nachfrist von 6 Wochen gewährt.

§ 9 Kündigung / Abfindung
Eine Kündigung des Vertrages ist nur aus wichtigem Grund möglich:

Für den Fall, dass DataProS gemä�§ 4 Abs. 2 den Vertrag kündigt, hat der Kunde die vertraglich vereinbarte Vergütung bis zum Kündigungszeitpunkt zu leisten. Darüber hinaus hat der Kunde an Berg Solutions als Abfindung das vereinbarte Stundenhonorar zuzüglich Umsatzsteuer für bis zu 30 weitere Stunden zu zahlen. Wenn der Auftrag ohne Kündigung keine 30 Stunden mehr in Anspruch genommen hätte, reduziert sich die Abfindung entsprechend. Sie beträgt jedoch in jedem Fall mindestens 870,00 EUR.

Ein wichtiger Grund liegt bspw. auch vor, wenn DataProS oder der Kunde seine Vertragspflichten fortgesetzt nicht erfüllen. Eine fortgesetzte Vertragspflichtverletzung liegt vor, wenn DataProS oder der Kunde auch nach einer schriftlichen Aufforderung des anderen Vertragsteils den Vertragspflichten nicht nachkommen.

§ 10 Gewährleistung
Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich schriftlich oder per E-Mail unter Nennung des jeweiligen Mangels im Einzelnen anzuzeigen. Die Ausschlussfrist für nicht offensichtliche Mängel beträgt sechs Monate ab Abnahme.

Die Gewährleitungsfrist für Mängel beträgt für alle Leistungen 1 Jahr, soweit ein Mangel nicht von DataProS zu vertreten ist oder fahrlässig von DataProS nicht erkannt wurde. Die Frist beginnt mit der Abnahme der Leistung.

Die Gewährleistungsrechte des Kunden sind zunächst auf Nacherfüllung beschränkt.

Für die Nacherfüllung wird DataProS ein angemessener Zeitrahmen bewilligt. Dieser ist u. a. zu bemessen nach einem evtl. vertraglich vereinbarten wöchentlichen Zeitkontingent, welches zwischen DataProS und dem Kunden vertraglich vereinbart wurde.

Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

Der Ersatz eines unmittelbaren Mangelschadens oder eines mittelbaren Mangelschadens, der nicht in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht, ist ausgeschlossen.

§ 11 Haftungsbegrenzung / -ausschluss bei Schäden, Freistellung
Verletzt DataProS einfach fahrlässig eine seiner Kardinalspflichten aus dem Vertrag mit dem Kunden und verursacht DataProS dadurch einen Schaden, der nicht aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrührt, so haftet DataProS nur im Umfang des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Dies gilt auch, falls ein solcher Schaden durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von DataProS verursacht werden sollte.

Die Haftung ist pro Sachschadensfall gemä� Abs.1 betragsmä�ig jeweils begrenzt auf 25.000,00 EUR.

Verletzt DataProS einfach fahrlässig eine seiner Nebenpflichten aus dem Vertrag mit dem Kunden und verursacht Berg Solutions dadurch einen Schaden, der nicht aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrührt, so ist die Haftung von DataProS ausgeschlossen. Dies gilt auch, falls ein solcher Schaden durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von DataProS verursacht werden sollte

Die Haftung für indirekte oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

DataProS übernimmt keinerlei Haftung für Software, die beim Kunden schon eingesetzt wird. Der Kunde wird für den Fall, dass Dritte aus der Verwendung dieser Software Ansprüche gegen DataProS geltend machen sollten, diese auf erstes Anfordern von solchen Ansprüchen freistellen, einschlie�lich sämtlicher Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung.

§ 12 Nutzungsrechte
Soweit bei Vertragsschluss mit dem Kunden vereinbart wird, dass die von DataProS erbrachten Leistungen im Betrieb des Kunden eingesetzt werden sollen, erhält der Kunde an dem Gesamtergebnis, an welchem Urheber- oder Leistungsschutzrechte von DataProS bestehen, die zeitlich unbegrenzten Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte zur Nutzung in der eigenen betrieblichen Umgebung.

Soweit bei Vertragsschluss mit dem Kunden vereinbart wird, dass die von DataProS erbrachten Leistungen auch vom Kunden vertrieben werden dürfen, erhält der Kunde an dem Gesamtergebnis, an welchem Urheber- oder Leistungsschutzrechte von DataProS bestehen, die zeitlich und räumlich unbeschränkten Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte. Soweit für den Vertrieb erforderlich, darf der Kunde die eingeräumten Nutzungsrechte auch auf Dritte übertragen.

In keinem Fall dürfen vom Kunden an den geschützten Leistungen Veränderungen vorgenommen werden. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, dass ausgelieferte Ergebnis umzuarbeiten oder zu bearbeiten, weiterzuentwickeln, zu arrangieren, zu dekompilieren, soweit dies nicht lediglich zur Herstellung einer erforderlichen Interoperabilität geschieht, oder nur in Teilen zu verwenden. Die vorgenannten Rechte und sämtliche Nutzungsrechte an dadurch erzielten Ergebnissen verbleiben bei DataProS.

§ 13 Dokumentation
Das jeweilige Projekt wird mit Sourcecode ausgeliefert. Die Dokumentation des Projekts erfolgt innerhalb des Sourcecodes. Eine darüber hinausgehende Dokumentation kann vom Kunden gesondert in Auftrag gegeben werden.

§ 14 Anzuwendendes Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus einem zwischen DataProS und einem Kunden geschlossenen Vertrag findet ausschlie�lich deutsches Recht Anwendung.

Erfüllungsort für alle aus einem Vertrag zwischen DataProS und einem Kunden resultierenden Leistungspflichten ist Trebur.

Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder der Träger eines öffentlich rechtlichen Sondervermögens, so gilt für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Gross Gerau als vereinbarter Gerichtsstand des Sitzes.

§ 15 Schlussbestimmungen
Die Vereinbarung von gegenüber diesen AGB abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen bedürfen sämtlich der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder durch einen später eintretenden Umstand unwirksam werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit im Übrigen. An die Stelle einer unwirksamen Klausel tritt diejenige gesetzliche Bestimmung, die der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Beruht die Unwirksamkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Ma�.



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