Allgemeine Geschäftsbedingungen DataProS,
Thomas Naumann, Reiffeisenstrasse 2, D - 55270 Zornheim, folgend: DataProS
§ 1 Gegenstand
DataProS bietet dem Kunden umfassende Leistungen im
Zusammenhang mit Softwareentwicklungen. Dazu gehören u. a. die
Konzeption von Software, die Programmierung von Sourcecodes sowie das
gesamte Projektmanagement bei Einf�hrung von umfassenden
Softwarelösungen im Unternehmen des Kunden und die fortlaufende Pflege
und Wartung von bereitgestellten Leistungen. Der auf jeden Kunden
speziell zugeschnittene Leistungsinhalt wird bei Vertragsschluss
schriftlich oder per E-Mail im Einzelnen festgelegt.
§ 2 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche
Rechtsverhältnisse zwischen DataProS und dem Kunden. Abweichende
oder ergänzende AGB des Kunden gelten nicht, es sei denn DataProS
stimmt solchen AGB des Kunden schriftlich zu.
§ 3 Vertragsschluss
Verträge zwischen DataProS und dem Kunden werden erst mit
Zugang einer Auftragsbestätigung in Schriftform oder per E-Mail beim
Kunden wirksam. Von einer Auftragsbestätigung abweichende oder
ergänzende Vereinbarungen werden nur aufgrund gesonderter schriftlicher
Vereinbarung zwischen DataProS und dem Kunden wirksam.
§ 4 Leistungsinhalt, -ort, -zeit / Beauftragung von Dritten / Kündigung
Die jeweiligen Leistungen werden auf jeden Kunden speziell
zugeschnitten und bei Vertragsschluss im Einzelnen schriftlich oder in
Textform (E-Mail) festgelegt. Darüber hinaus vom Kunden gewünschte
Leistungen müssen DataProS schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt
werden. DataProS wird gegenüber dem Kunden innerhalb von 5
Werktagen nach Erhalt einer solchen gewünschten Sonderleistung
erklären, ob der Zusatzauftrag angenommen wird oder nicht.
DataProS und der Kunde vereinbaren einen Zeitrahmen für den
Auftrag. DataProS teilt dem Kunden jeweils zum frühest möglichen
Zeitpunkt mit, wenn beim Kunden Umstände vorliegen oder auftreten
sollten, die dazu führen, dass der Zeitrahmen nicht eingehalten werden
kann. In diesem Fall werden DataProS und der Kunde über den
Zeitrahmen nachverhandeln. Sollte der nachverhandelte Zeitrahmen über
30 % über dem alten Zeitrahmen liegen, hat DataProS das Recht,
den Vertrag gegen Zahlung einer Abfindung des Kunden, entsprechend § 9
Abs. 1, zu kündigen.
DataProS kann über Zeit und Ort der Leistungserbringung sowie
über den Einsatz von Dritten bei der Leistungserbringung frei bestimmen.
§ 5 Vertragspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass eine störungsfreie
Leistungserbringung durch DataProS ermöglicht wird. Insbesondere
hat der Kunde dafür in seinem Betrieb alle erforderlichen technischen,
sonstigen materiellen und personellen Voraussetzungen zu schaffen und
zu erhalten, und - soweit erforderlich - innerhalb der Betriebszeiten
den Zugang zu den betrieblichen Einrichtungen zu gewähren. Des Weiteren
hat der Kunde für die maximale Serververfügbarkeit zu sorgen sowie alle
sonstigen Ma�nahmen zu treffen, damit die Hardware und Software unter
maximaler Verfügbarkeit arbeiten kann und Hacker-Angriffe möglichst
blockiert werden, bspw.: unterbrechungsfreie Stromversorgung,
RAID-Festplatten, Firewall etc. Der Kunde hat für eine ständige
Sicherung aller betriebswichtigen Daten eigenständig zu sorgen.
§ 6 Vergütung / Zurückbehaltungsrecht
Die Vergütung für die von DataProS zu erbringenden Leistungen
wird in der Auftragsbestätigung festgelegt. Soweit nichts anderes
vereinbart ist, werden die Leistungen nach Stunden vergütet. Zusätzlich
werden Fahrtkosten und Spesen berechnet. Bei Vereinbarung einer
Pauschalvergütung, ist ein Drittel der Vergütung bei Vertragsschluss
fällig, ein weiteres Drittel bei Abgabe der Leistung zur Abnahme und
das letzte Drittel nach erfolgter Abnahme.
Über die Vergütung rechnet DataProS im Falle einer
Stundenhonorarvereinbarung monatlich mit Leistungsnachweis ab.
Die Vergütung wird in allen Fällen 30 Tage nach Rechungsstellung
zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist DataProS
berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur
vollständigen Zahlung der fälligen Rechnung zu verweigern.
§ 7 Abnahme
DataProS und der Kunde werden einen Termin für die Abnahme
vereinbaren. Am Tag der Abnahme ist vom Kunden eine Erprobung der
Leistungen von DataProS vorzunehmen. Die Leistung ist abgenommen,
wenn der Kunde sie nicht innerhalb von 3 Werktagen nach dem
Abnahmetermin beanstandet. Zwischen DataProS und dem Kunden kann
vereinbart werden, dass DataProS gegen Vergütung bei der Abnahme
anwesend ist.
§ 8 Verzögerungen / Rücktritt
DataProS darf den Abnahmetermin um eine Nachfrist von bis zu
3 Wochen hinausschieben, wenn dieser aufgrund verspäteter Leistungen
Dritter nicht eingehalten werden kann. DataProS wird dem Kunden
diesen Umstand unverzüglich mitteilen. Gleiches gilt für den Fall
krankheitsbedingter Ausfälle bei DataProS.
Sollte sich nach Vertragsschluss zu irgendeinem Zeitpunkt
herausstellen, dass aus von DataProS nicht zu vertretenden
rechtlichen Gründen die weiteren Vertragsleistungen nicht wie geplant
erbracht werden können, wird der Kunde DataProS Gelegenheit
geben, die Leistung unter Verwendung anderer Mittel gleichwertig zu
erbringen. Hierfür wird DataProS dann über den geplanten
Zeitrahmen bzw. Abnahmetermin hinaus eine Nachfrist von 6 Wochen
gewährt.
§ 9 Kündigung / Abfindung
Eine Kündigung des Vertrages ist nur aus wichtigem Grund möglich:
Für den Fall, dass DataProS gemä�§ 4 Abs. 2 den Vertrag
kündigt, hat der Kunde die vertraglich vereinbarte Vergütung bis zum
Kündigungszeitpunkt zu leisten. Darüber hinaus hat der Kunde an Berg
Solutions als Abfindung das vereinbarte Stundenhonorar zuzüglich
Umsatzsteuer für bis zu 30 weitere Stunden zu zahlen. Wenn der Auftrag
ohne Kündigung keine 30 Stunden mehr in Anspruch genommen hätte,
reduziert sich die Abfindung entsprechend. Sie beträgt jedoch in jedem
Fall mindestens 870,00 EUR.
Ein wichtiger Grund liegt bspw. auch vor, wenn DataProS oder
der Kunde seine Vertragspflichten fortgesetzt nicht erfüllen. Eine
fortgesetzte Vertragspflichtverletzung liegt vor, wenn DataProS
oder der Kunde auch nach einer schriftlichen Aufforderung des anderen
Vertragsteils den Vertragspflichten nicht nachkommen.
§ 10 Gewährleistung
Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich schriftlich
oder per E-Mail unter Nennung des jeweiligen Mangels im Einzelnen
anzuzeigen. Die Ausschlussfrist für nicht offensichtliche Mängel
beträgt sechs Monate ab Abnahme.
Die Gewährleitungsfrist für Mängel beträgt für alle Leistungen 1
Jahr, soweit ein Mangel nicht von DataProS zu vertreten ist oder
fahrlässig von DataProS nicht erkannt wurde. Die Frist beginnt
mit der Abnahme der Leistung.
Die Gewährleistungsrechte des Kunden sind zunächst auf Nacherfüllung
beschränkt.
Für die Nacherfüllung wird DataProS ein angemessener
Zeitrahmen bewilligt. Dieser ist u. a. zu bemessen nach einem evtl.
vertraglich vereinbarten wöchentlichen Zeitkontingent, welches zwischen
DataProS und dem Kunden vertraglich vereinbart wurde.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde nach seiner Wahl
berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Der Ersatz eines unmittelbaren Mangelschadens oder eines
mittelbaren Mangelschadens, der nicht in einer Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit besteht, ist ausgeschlossen.
§ 11 Haftungsbegrenzung / -ausschluss bei Schäden, Freistellung
Verletzt DataProS einfach fahrlässig eine seiner
Kardinalspflichten aus dem Vertrag mit dem Kunden und verursacht DataProS
dadurch einen Schaden, der nicht aus einer Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrührt, so haftet DataProS
nur im Umfang des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
Dies gilt auch, falls ein solcher Schaden durch einen gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von DataProS verursacht werden
sollte.
Die Haftung ist pro Sachschadensfall gemä� Abs.1 betragsmä�ig
jeweils begrenzt auf 25.000,00 EUR.
Verletzt DataProS einfach fahrlässig eine seiner
Nebenpflichten aus dem Vertrag mit dem Kunden und verursacht Berg
Solutions dadurch einen Schaden, der nicht aus einer Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrührt, so ist die Haftung
von DataProS ausgeschlossen. Dies gilt auch, falls ein solcher
Schaden durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von
DataProS verursacht werden sollte
Die Haftung für indirekte oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
DataProS übernimmt keinerlei Haftung für Software, die beim
Kunden schon eingesetzt wird. Der Kunde wird für den Fall, dass Dritte
aus der Verwendung dieser Software Ansprüche gegen DataProS
geltend machen sollten, diese auf erstes Anfordern von solchen
Ansprüchen freistellen, einschlie�lich sämtlicher Kosten der
Rechtsverfolgung und -verteidigung.
§ 12 Nutzungsrechte
Soweit bei Vertragsschluss mit dem Kunden vereinbart wird, dass die
von DataProS erbrachten Leistungen im Betrieb des Kunden
eingesetzt werden sollen, erhält der Kunde an dem Gesamtergebnis, an
welchem Urheber- oder Leistungsschutzrechte von DataProS
bestehen, die zeitlich unbegrenzten Vervielfältigungs- und
Verbreitungsrechte zur Nutzung in der eigenen betrieblichen Umgebung.
Soweit bei Vertragsschluss mit dem Kunden vereinbart wird, dass die
von DataProS erbrachten Leistungen auch vom Kunden vertrieben
werden dürfen, erhält der Kunde an dem Gesamtergebnis, an welchem
Urheber- oder Leistungsschutzrechte von DataProS bestehen, die
zeitlich und räumlich unbeschränkten Vervielfältigungs- und
Verbreitungsrechte. Soweit für den Vertrieb erforderlich, darf der
Kunde die eingeräumten Nutzungsrechte auch auf Dritte übertragen.
In keinem Fall dürfen vom Kunden an den geschützten Leistungen
Veränderungen vorgenommen werden. Insbesondere ist der Kunde nicht
berechtigt, dass ausgelieferte Ergebnis umzuarbeiten oder zu
bearbeiten, weiterzuentwickeln, zu arrangieren, zu dekompilieren,
soweit dies nicht lediglich zur Herstellung einer erforderlichen
Interoperabilität geschieht, oder nur in Teilen zu verwenden. Die
vorgenannten Rechte und sämtliche Nutzungsrechte an dadurch erzielten
Ergebnissen verbleiben bei DataProS.
§ 13 Dokumentation
Das jeweilige Projekt wird mit Sourcecode ausgeliefert. Die
Dokumentation des Projekts erfolgt innerhalb des Sourcecodes. Eine
darüber hinausgehende Dokumentation kann vom Kunden gesondert in
Auftrag gegeben werden.
§ 14 Anzuwendendes Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus einem zwischen DataProS und einem
Kunden geschlossenen Vertrag findet ausschlie�lich deutsches Recht
Anwendung.
Erfüllungsort für alle aus einem Vertrag zwischen DataProS
und einem Kunden resultierenden Leistungspflichten ist Trebur.
Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder der Träger eines öffentlich rechtlichen
Sondervermögens, so gilt für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit dem Vertrag Gross Gerau als vereinbarter Gerichtsstand des
Sitzes.
§ 15 Schlussbestimmungen
Die Vereinbarung von gegenüber diesen AGB abweichenden oder
ergänzenden Vereinbarungen bedürfen sämtlich der Schriftform. Dies gilt
auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder durch
einen später eintretenden Umstand unwirksam werden, so berührt dies
nicht die Wirksamkeit im Übrigen. An die Stelle einer unwirksamen
Klausel tritt diejenige gesetzliche Bestimmung, die der unwirksamen
Regelung am nächsten kommt. Beruht die Unwirksamkeit auf einer
Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich
zulässige Ma�.
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