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Räumliche Verteilung der Projekte

 

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Auswahlkriterien

Die zu untersuchenden Flächen bzw. Projekte liegen in Nordrhein-Westfalen. Diese räumliche Begrenzung des Untersuchungsgebietes wird deshalb vorgenommen, um für die zu untersuchenden Typen brachgefallener Bahnflächen möglichst flächendeckende Aussagen treffen zu können.

Die Fläche muss sich im städtischen Zusammenhang betrachten lassen. Entbehrliche Bahnflächen, die außerhalb des Siedlungsgefüges kleinerer und mittlerer Städte und Gemeinden liegen, eignen sich vor allem aus planerischer Sicht nicht für eine Nutzung als Siedlungsfläche und sollen daher ausgeschlossen werden.

Die Flächen werden zumindestens mittelfristig entbehrlich und für eine Umnutzung rechtliche geeignet. Die Begrenzung der Zeitschiene ist deshalb von Bedeutung, da eine Bahnfläche, die auf absehbare Zeit nicht entwidmet werden kann, nicht von Interesse für die Stadtentwicklung ist. Folglich sind hierbei auch keine Aussagen der Gemeindeverwaltungen zu den planerischen Zielvorstellungen und Vorgehensweisen zu erwarten. Aus forschungsökonomischer Sicht ist es unabdingbar, dass sich die Flächenentwicklungen bereits in einem Stadium befinden, indem für die durchzuführende Typisierung hinreichend Informationen vorhanden sind.

Die Fläche liegt in einer kleinen oder mittleren Stadt. Diese Bedingung ist für die Autoren von besonderem Interesse, weil bereits die Größe einer Stadt großen Einfluss auf die Entwicklungspotenziale der Flächen hat. Ein Interessensausgleich bezüglich der Umnutzungsvorstellungen zwischen der Bahn als Eigentümerin und der Gemeinde als Trägerin der kommunalen Planungshoheit ist sehr schwierig zu realisieren. In kleinere Gemeinde werden in der Regel nur vereinzelte Bahnflächen in geringem Umfang entbehrlich, daraus ergibt sich eine relativ zu größeren Gemeinden eine schwächere Verhandlungs-position.

Die Flächenen unterliegen weiteren Hemmnissen, die ihre Entwicklungschancen stark reduzieren. Die Hemmnisse bestehen in mehreren Flächeneigenschaften, die ebenfalls Kriterien für die Auswahl der Projekte sein sollen. Diese Kriterien führen letztlich dazu, dass die Ent-wicklung der einzelnen Fläche mit nur geringen Renditeaussichten bzw. Unrentierlichkeit verbunden ist. Die Entwicklung dieser Flächen induziert unrentierliche Kosten, die im Rahmen einer späteren Vermarktung je nach Ausmaß oftmals nicht gedeckt werden können. Die unrentierlichen Kosten basieren in der Regel auf drei Punkten:

Unklarheiten über die Anpassung und den Rückbau von Bahneinrichtungen

Fehlende Untersuchungen über Umwelt gefährdende Stoffe (Altlasten)

Unkenntnis über die Höhe der Entwicklungskosten insgesamt

 

   
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Stand: 5. September 2002