al-'Aql wal-'Adl

INITIATIVE FÜR ISLAMISCHE STUDIEN


STUDIENPLAN

Theologie und Rechtswissenschaft, Stufe 1

ab Wintersemester 1997/98

I   Durchgehende Veranstaltungen

  1. Arabisch
    Einstufung nach Vorkenntnissen
  2. Qur'anexegese, fortlaufend
    Teilnahme in mindestens zwei Semestern nach Wahl

II   Inhaltliche Studientage

  1. Ethisch-rechtlicher Bereich (Fiqh und 'Ilm al-Akhlâq)
    Gottesdienstliche Handlungen, Selbsterziehung, Wirtschaftsethik, Verträge, Familienrecht, soziopolitische Überlegungen, Rechtsschulen u.dgl.
  2. Theologisch-philosophischer Bereich (Kalâm, Hikma und 'Irfân)
    Entwicklung, Schulen, Einzelfragen (Tawhid, Prophetentum, Menschenbild, Vernunft und Offenbarung, Individuum und Gesellschaft, Gerechtigkeit, Eschatologie usw.
  3. Historisch-kultureller Bereich
    Islamische Geschichte, Geistes- und Kulturgeschichte, Gegenwartsfragen

III   Blockseminare (je zwei Wochenenden)

Semester A: Methoden der Qur'anexegese
Semester B: Methoden der Hadithwissenschaft
Semester C: Methoden der Rechtswissenschaft (Usul al-Fiqh)
Semester D: Grundfragen und Methoden der Theologie
Semester E: Grundfragen und Methoden der Philosophie
Semester F: Grundzüge der Mystik

(Detaillierte Programme und Titel werden im jeweiligen Semester bekanntgegeben)


Allgemeines:

Der Unterricht findet in Moscheen, Wohnungen von Lehrpersonen oder anderen geeigneten Räumen statt. Taktvolles Verhalten am Unterrichtsort ist Teil des Studienprogrammes. Praktische Tätigkeiten sind möglich im Unterrichtsbereich, bei der Organisation von Veranstaltungen und in Form von religiösen und sozialen Arbeiten. Die Studierenden sind gehalten, in mindestens zwei Semestern an geeigneten Lehrveranstaltungen der Universität teilzunehmen, ggf. als Gasthörer, und bei mindestens einem interreligiösen Projekt mitzuwirken.

Der Wissensstand wird fortlaufend in Form von Referaten, Hausarbeiten, Projekten und Testgesprächen überprüft. Das Abschlußzeugnis enthält dementsprechende Angaben und bei guten Leistungen die Erlaubnis, Inhalte in allgemeinbildenden, auch interreligiösen Veranstaltungen, ggf. im Rahmen einer Berufstätigkeit, weiterzuvermitteln.

Die Initiative für Islamische Studien ist unabhängig sowohl von finanzieller Förderung als auch von inhaltlicher Einflußnahme Dritter. Alle entstehenden Kosten werden durch Unkostenbeiträge der Studierenden gedeckt, die jedoch vegleichbare Volkshochschulbeiträge nicht überschreiten.

Bewerbungsunterlagen für ordentliche Studierende: Nachweis der bildungsmäßigen Voraussetzungen (Zeugnisse u.dgl. in Fotokopie), Personenfragebogen (handschriftlich ausgefüllt).


Arbeitsstatut der Initiative für Islamische Studien
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