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Veit Sorge 1. Einleitung1.1 Motivation.
Als
Deutsch- und Musiklehrer, seit mehreren im Fach Deutsch als Fremdsprache an
einem auf Fremdsprachen spezialisierten Gymnasium in Bulgarien tätig, stelle
ich seit längerer Zeit beim Unterricht in den für den Erwerb des Deutschen
Sprachdiploms vorgesehenen Leistungsgruppen vor allem der Klassenstufen 11 und
12 fest, dass die Schüler in den landeskundlichen Teilbereichen Musik und Kunst
sehr lückenhafte Kenntnisse aufweisen. Mit diesem Beitrag möchte ich der Frage
nachgehen, inwieweit das System der Musikausbildung an der bulgarischen Schule möglicherweise
dazu beiträgt, dass Schüler am Ende ihrer Schullaufbahn kaum oder nur wenig über
handhabbare Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Musikkultur verfügen.
1.2 Zielstellung.
Grundlage allen
schulischen Unterrichtens ist die Unterrichtsdokumentation, für den Lehrer und
seine Unterrichtsplanung in erster Linie der Lehrplan, der auf der Basis der
jeweiligen Schulgesetzgebung erarbeitet wird. Mit der vergleichenden
Untersuchung der Lehrpläne für das Fach Musik im bulgarischen sowie im sächsischen
Schulsystem[1]
verfolge ich das Ziel, anhand der normativen Unterrichtsdokumentation in Form
der Lehrpläne festzustellen, inwieweit beim Beginn eines Hochschulstudiums, z.
B. an einer deutschen Universität, die Ausgangsposition der Absolventen eines
bulgarischen Sprachgymnasiums bezüglich der musikalischen Bildung, d. h. der
erzielten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Musik,
mit der ihrer deutschen Altersgenossen vergleichbar ist. Der Vergleich mit dem
Pflichtprogramm der Musikausbildung im Schulsystem des Freistaates Sachsen
bietet dabei die Möglichkeit, die zu erzielende Ausgangsposition deutscher Schüler
zu beschreiben und mögliche Vor- und Nachteile der Lehrpläne in beiden Ländern
aufzudecken. 1.3 Materiallage.
Was die
Materiallage an geht, so steht auf der einen Seite das Lehrplanwerk für das
Fach Musik des bulgarischen Ministeriums für Bildung und Wissenschaft aus dem
Jahr 2001 zur Verfügung, der im Ergebnis der in Bulgarien in den Jahren 1999
bis 2001 durchgeführten Lehrplanreform entstanden ist. Auf der deutschen Seite
existiert infolge der föderalen Bildungspolitik eine Vielzahl von Lehrplänen
und Bildungskonzeptionen, von denen hier der Lehrplan des Freistaates Sachsen
ausgewählt sei. Dabei müssen wiederum zwei sächsische Lehrpläne in Betracht
gezogen werden: der gegenwärtig noch gültige aus dem Jahr 1992 und der Entwurf
des im Moment zu diskutierenden neuen Lehrplanes vom Januar 2004, der den 1992er
Lehrplan ersetzen wird. Die im Moment laufende Lehrplanreform in Sachsen basiert
dabei „auf der Verfassung des Freistaates Sachsen, dem Schulgesetz,
verbindlichen Regelungen der Kultusministerkonferenz, Erfahrungen aus
Schulpraxis und Schulaufsicht sowie der Evaluation von Schulversuchen.“ [1] 2. Analyse.2.1.1 Aufbau der Lehrpläne.
Die
untersuchten bulgarischen Lehrpläne umfassen A)
die Pflichtausbildung für die progymnasiale Etappe, Klassen 5 bis 8 [9] B)
die Pflichtausbildung für die
gymnasiale Etappe, Klasse 9 [8] C)
[die profilierte Ausbildung für
die Klassen 9 bis 12 [8] - bleibt hier unberücksichtigt] Der
sächsische Lehrplan von 1992 [2] sowie der Entwurf von 2004 [3] gliedern sich
jeweils in A)
den Unterricht von Klasse 5 bis 10 B)
den Unterricht im Grundkurs Klasse 11/12 C)
[den Unterricht im
Leistungskurs Klasse 11/12 – bleibt hier unberücksichtigt] Zum
besseren Verständnis des Vergleiches muss erwähnt werden, dass die Ausbildung
am sächsischen Gymnasium mit der Orientierungsstufe (Klasse 5/6) beginnt und über
die Sekundarstufe I (Klassen 7 bis 10) zur Abiturstufe/Sekundarstufe II (Klassen
11 und 12) geführt wird. Die sächsischen Lehrpläne für die Mittelschule und
die gymnasiale Sekundarstufe I von 1992 stimmen weitgehend überein. Daher wird
zum Vergleich auch der Lehrplan für die progymnasiale Etappe (Klassen 5 bis 8)
der bulgarischen Schule hinzugezogen. Dem
sächsischen Lehrplan vorangestellt ist ein Text, der die allgemeinen Aufgaben
des Gymnasiums und die besonderen Zielstellungen des gymnasialen
Musikunterrichts auf der Grundlage der schulischen Gesetzgebung erläutert.
Diese Ziele und Aufgabenstellungen werden in den bulgarischen Lehrplänen
nicht explizit berührt. Sowohl
in den sächsischen als auch in den bulgarischen Lehrplänen sind die
inhaltlichen und methodischen Anforderungen an den Unterricht im jeweiligen
Jahrgang tabellarisch dargestellt, den Tabellen gehen jeweils einführende Erläuterungen
zu den Zielen für die betreffende Klassenstufe voraus. 2.1.2 Aufgaben des Gymnasiums
Ein
klare Definition der Aufgaben des Gymnasiums im bulgarischen Schulsystem konnte
in den normativen Dokumenten nicht erkannt werden. Das bulgarische „Gesetz über
die Volksbildung“ legt lediglich fest: „§ 22 Abs. 2: Die Schulbildung gilt
nach ihrer Stufe als Grund- und als mittlere Bildung, nach ihrem Inhalt als
allgemeine und Berufsbildung. Abs. 3: Die Allgemeinbildung sichert die Aneignung
des Minimums der Allgemeinbildung und, nach Möglichkeit, die Berufsvorbereitung
entsprechend den staatlichen Bildungsstandards. ... § 24: Die mittlere Bildung
wird erworben nach abgeschlossener Klasse 12 und erfolgreich bestandenen Reifeprüfungen
und wird bestätigt durch ein Diplom über die erworbene mittlere Bildung. Das
Diplom ist endgültig und verleiht das Recht zur Fortsetzung der Bildung oder
zur Berufsausbildung.“ [4] Das „Gesetz über die Ausbildungsstufen, das
Minimum der Allgemeinbildung und die Stundentafel“ [5] regelt die
Klassenstufengliederung der einzelnen Ausbildungsstufen, aber macht keine
aussagekräftige Feststellung zur konkreten Aufgabe der gymnasialen Bildung. Die
„Anordnung Nr. 2 des bulgarischen Bildungsministeriums über den
Unterrichtsinhalt“ [6] legt mit den staatlichen Bildungsstandards zwar die
Niveaustufen und Erwartungshorizonte für die einzelnen Fächer fest, lässt
aber ebenso wie die anderen Gesetzestexte die allgemeinen Aufgaben der
gymnasialen Stufe außer Acht. Die dem „Gesetz über die Volksbildung“
folgenden Stufen der Ausbildung werden hier noch einmal in Etappen
differenziert: die Grundstufe teilt sich in Anfangsetappe (Kl. 1 bis 4) und
progymnasiale Etappe (Kl. 5 bis 8), die Mittelstufe erhält die zusätzliche
Bezeichnung „gymnasiale Etappe“ (Kl. 9 bis 12). Ein
Papier des bulgarischen Bildungsministeriums über die „Strategie der weiteren
Entwicklung der mittleren Schulbildung“ vom Januar 2004 [7] deutet an, dass
die Aufgaben der Ausbildungsstufen künftig weiter präzisiert werden, danach
zielt die mittlere Bildung neben staatsbürgerlichen Aufgaben u. a. auf das
Formieren von Bedürfnissen, Interessen und Einstellungen zum Lernen, Studieren
und zur lebenslangen Selbstvervollkommnung sowie auf die Sicherung einer
allgemeinen und beruflichen Bildung der Persönlichkeit, die ihr eine
ununterbrochene lebenslange sowie selbstständige Bildung erlaubt. Im
sächsischen Lehrplan werden die allgemeinen Aufgaben des Gymnasiums ausführlicher präzisiert: Das Gymnasium ermöglicht
demzufolge „... eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein
Hochschulstudium vorausgesetzt wird; es schafft auch Voraussetzungen für eine
berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule. Der achtjährige Bildungsgang
am Gymnasium ist wissenschaftspropädeutisch angelegt und führt nach zentralen
Prüfungen zur allgemeinen Hochschulreife. Der Abiturient verfügt über die für
ein Hochschulstudium notwendige Studierfähigkeit. Die Entwicklung und Stärkung
der Persönlichkeit sowie die Möglichkeit zur Gestaltung des eigenen Lebens in
sozialer Verantwortung und die Befähigung zur Mitwirkung in der demokratischen
Gesellschaft gehören zum Auftrag des Gymnasiums.“ [3, 7] Deutlich wird hier
die klare Ausrichtung auf die sich an das Gymnasium anschließenden Bildungswege
formuliert, was nicht ohne Folgen auf die methodisch-didaktische Gestaltung des
gymnasialen Unterrichts bleiben kann. 2.1.3 Aufgaben des Musikunterrichts.
Im
Vorwort der staatlichen bulgarischen Bildungsstandards für den Musikunterricht
wird als Aufgabe des Musikunterrichts im Sinne eines Gesamtkonzeptes für
alle Bildungsstufen u. a. formuliert: „Der Musikunterricht entwickelt eine
musikalische Kultur auf der Grundlage vielseitiger musikalisch-sozialer
Erfahrung und schafft die Bedingungen für die Entfaltung der persönlichkeitsbedingten
Anlagen und Interessen. ... Der musikalische Lernprozess ... schafft die
Voraussetzungen dafür, dass die Schüler Freude durch musikalische
Kommunikation empfinden, provoziert deren Phantasie und künstlerisches Talent,
... entwickelt Fertigkeiten in den Hauptbereichen der musikalischen Tätigkeit
– im Musizieren, Musikhören und Musikschaffen.“ [6, 62] Das sächsische
Lehrplanprojekt von 2004 differenziert die Aufgaben des Musikunterrichts für
das Gymnasium in dieser Weise: „Musik gehört zu den kulturellen
Grunderfahrungen jedes Menschen. In der Begegnung mit ihr werden Gefühl,
Verstand und Körperempfinden angesprochen. Auf Grund ihrer ganzheitlichen
Wirkung erfüllt sie eine geistig und körperlich fördernde und ausgleichende
Funktion. ... Musizieren und Musikhören [tragen] zur Werteorientierung und zur
Herausbildung kultureller Identität bei. ... Gemeinsames Singen und Musizieren
fördern den sozialen Zusammenhalt. Die Schüler ... erfahren die Beschäftigung
mit Musik als notwendige Voraussetzung für eine befriedigende Lebensführung
und für eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. ... Der handelnde
Umgang mit Musik bildet den Ausgangspunkt des Wissenserwerbs. ... Aufgabe des
Musikunterrichts ist darüber hinaus das Erkennen und Fördern musikalischer
Begabungen.“ [3, 15f.] Weiter wird darauf hingewiesen, dass der gymnasiale
Musikunterricht auf die Erfahrungen der Schüler mit Musik aus der Grundschule
aufbaut und diese erweitert. Insgesamt wird im Lehrplanprojekt von 2004 „ ...
die Neuorientierung auf die Musizierpraxis als Fundament des Musikunterrichts
deutlich. Für den Fachlehrer ergibt sich daraus die pädagogische Verantwortung
zur Auswahl geeigneter Lieder und Musikstücke.“ [3, 15f.] Es lässt sich
feststellen, dass die allgemeinen Ziele in ihrer Grundrichtung übereinstimmen,
im sächsischen Lehrplan jedoch ausführlicher, präziser und detaillierter
formuliert sind. Während im Vorwort
zum bulgarischen Lehrplan für die Klasse 9 allgemein die Rede davon ist, dass
„... die Rolle der Kenntnisse, die die Schüler über den Zustand und die
Entwicklung der Musikkultur in Bulgarien und der Welt erwerben, [wächst]“ [8,
4], präzisiert das sächsische Lehrplanprojekt 2004 neben der Feststellung, der
in den Lernbereichen verwendete Begriff „Musizieren“ fasse in ganzheitlicher
Weise Kognitives, Emotionales und Körperliches zusammen, dass „der Anteil
musikpraktischer Tätigkeiten ... in den Klassenstufen 5 und 6 ca. 70% der
Unterrichtszeit [beträgt] und ... sich bis Klassenstufe 10 auf ca. 50% [ändert].“
[3, 15] Damit deuten beide Lehrpläne an, dass sie der altersspezifischen
Entwicklung des Denkvermögens zu entsprechen versuchen. Der zunehmenden
Tendenz des fachübergreifenden Unterrichts widmet der erste Teil des sächsischen
Lehrplanes einen ganzen Abschnitt, wobei die Verbindungen zu nahezu allen Fächern
des schulischen Kanons, einschließlich Mathematik, Physik und Biologie, aus den
Inhalten des Musikunterrichts heraus begründet werden. Zudem wird in den
tabellarischen Übersichten zu den Unterrichtsinhalten der einzelnen
Klassenstufen auf Lehrplaninhalte der anderen Fächer hingewiesen. Der
bulgarische Lehrplan für die Klasse 9 verweist im Vorwort auf die Rolle der
Musik als Komponente der allgemeinen Kultur und ihre Verbindung zu kulturellen
Prozessen und dem sozialen Leben, eine als fachübergreifender Ansatz
interpretierbare Aussage. Die tabellarische Übersicht stellt dementsprechend
auch die fächerübergreifenden Verbindungen zu den geisteswissenschaftlichen
Disziplinen her, wobei das Potential, das der Fremdsprachenunterricht bei
Inhalten wie World Music, Pop- und Rockmusik sowie Multimedia in Klasse 9
einbringen könnte, erstaunlicherweise völlig außer Acht gelassen wird. [8,
4ff.] 2.2
Stundentafel.
Die
Wochenstundenanzahl für das Fach Musik ergibt von Klasse 5 bis zum Ende der
Klasse 10 in Sachsen wie in Bulgarien einen Durchschnitt von 1,33 Stunden pro
Woche. Dabei sind die Stunden folgendermaßen auf die Schuljahre verteilt:
Die
übereinstimmende Anzahl der durchschnittlichen Wochenstunden sollte dabei nicht
darüber hinwegtäuschen, dass der Musikunterricht wie auch der Kunstunterricht
im bulgarischen Pflichtprogramm bereits mit der Klassenstufe 9 abgeschlossen
werden. Die Verteilung des Pflichtunterrichts in Musik auf alle Klassenstufen
bis zur Klasse 10 nach der sächsischen Stundentafel hat den Vorteil, dass die
bio-psycho-soziale Weiterentwicklung und Reifung der Lernenden auch für den
Musikunterricht um ein weiteres Jahr nutzbar gemacht werden kann, zudem bietet
der Musikunterricht in Klasse 10 auch weitere Ansätze zur Einbeziehung der ästhetischen
Bildung in den fachübergreifenden Unterricht. Im Pflichtbereich der sächsischen
Abiturstufe (Kl. 11/12) muss der Schüler eine Wahl zwischen der Weiterführung
der Ausbildung im Fach Kunsterziehung oder Musik treffen. Je nachdem, ob sich
der Schüler für dem Grund- oder den Leistungskurs[3]
entscheidet, belegt er während der Jahrgangsstufen 11 und 12 jeweils entweder 2
oder 5 Stunden wöchentlich in seinem gewählten Fach [1]. Über die Möglichkeiten
der bulgarischen Schüler, im Rahmen der wahlobligatorischen Ausbildung den
Musikunterricht bis zur Klasse 12 fortzuführen, konnte ich bisher keine
ministeriellen normativen Dokumente oder Lehrwerke ausfindig machen, aus Gesprächen
mit Kolleginnen wurde jedoch klar, dass in Abhängigkeit vom Schultyp bzw.
-profil entsprechende Möglichkeiten angeboteen werden können. 2.3.1
Gliederung des Unterrichts im Fach Musik in Lernziel-, Lern- bzw. Kernbereiche
Die
Unterrichtsdokumentation des sächsischen Gymnasiums konzipiert den
Musikunterricht in zwei Dimensionen, einerseits an den Lernzielbereichen, im
Entwurf von 2004 didaktische Grundsätze genannt, ausgerichtet, andererseits an
den Lernbereichen im Sinne der Lerninhalte. Die
Lernzielbereiche der beiden untersuchten sächsischen Lehrpläne sollen in der
folgenden Übersicht verdeutlicht werden:
Der
neue sächsische Lehrplan weist im Gegensatz zum Lehrplan von 1992 grundlegend
nur noch zwei statt drei Lernbereiche aus: 1. Musizierpraxis und 2. Musik hören
und erschließen. Dazu kommt ein dritter, anwendungs- und projektorientierter
Lernbereich mit Wahlpflichtcharakter, der jeweils unterschiedliche Wahlmöglichkeiten
in jedem Schuljahr anbietet. Die
staatlichen bulgarischen Bildungsstandards [6, 6ff.] nennen folgende
Kernbereiche des Lerninhaltes für die progymnasiale Etappe (Klassen 5 bis 8): -
Musikpraxis: Musizieren, Wahrnehmen von Musik -
Elemente des musikalischen Ausdrucks -
Funktionieren von Musik; Musik und Gesellschaft -
Formen und Genres -
Stile Für die
gymnasiale Etappe werden die Kernbereiche modifiziert. Interessant ist, dass
dazu ein Erwartungshorizont in zwei Niveaustufen zu Kenntnissen, Fertigkeiten
und Einstellungen formuliert wird, der auf den Abschluss der gymnasialen Etappe,
also das Ende der Klassenstufe 12 ausgerichtet ist. Aus dem Vergleich mit dem
Lehrplan ist zu schließen, dass die erste Niveaustufe den Pflichtunterricht
betrifft. Dieser wird allerdings bereits mit dem Abschluss der Klasse 9
abgeschlossen. Die zweite Niveaustufe beschreibt den Erwartungshorizont für
Schulen mit ausgewiesenem musikalischen Profil, an denen der Unterricht in
mehreren musikspezifischen Fächern (einschl. Instrumentalunterricht,
Musiktheorie und -geschichte) mit einer Wochenstundenzahl von 7 und mehr Stunden
durchgeführt wird. Fraglich ist, inwieweit die hier angeführten Erwartungen
bezüglich der Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen der ersten Niveaustufe
durch jene Schüler, die den Pflichtunterricht in Klasse 9 abschließen, am Ende
der Klasse 12 tatsächlich noch realisierbar sind. Die Kernbereiche lauten nun: -
Musikpraxis: Musizieren, Wahrnehmen und Analysieren von Musik -
Funktionieren von Musik; Musik und Gesellschaft -
Stile -
Globale und lokale Tendenzen der modernen Musik -
Bulgarien in der Musikkultur der Welt Der in tabellarischer Form gestaltete
Lehrplan nimmt diese Kernbereiche sowie den Erwartungshorizont aus den
Bildungsstandards in seinen Spalten 1 und 2 auf und ergänzt die Angaben um
einen Erwartungshorizont bezüglich der Themen (Spalte 3), ein erwartetes
Minimum an Grundbegriffen (Spalte 4), Kontext und Tätigkeiten im didaktischen
Sinn (Spalte 5) sowie fachübergreifende Bezugsmöglichkeiten (Spalte 6). Beim Vergleich fällt
auf, dass die im Prinzip ähnlichen Lern- und Lernzielbereiche jeweils
unterschiedlich gruppiert sind: Der bulgarische Lehrplan fasst produktive und
rezeptive bzw. rezeptiv-produktive Zielstellungen in einen Kernbereich zusammen
und verleiht musiktheoretisch sowie formenkundlich akzentuierten Bereichen
gesonderte Bedeutung. Der sächsische Lehrplan differenziert zwischen rezeptiven
und produktiven Lernzielbereichen, die jeweils die notwendigen
musiktheoretischen Inhalte in sich aufnehmen. Dem sächsischen Bereich ‚Musik
integrieren’ entsprechen die in den Standards für die bulgarische Klasse 9
eher redundant formulierten Kernbereiche ‚Musik und Gesellschaft’,
‚globale und lokale Tendenzen ...’, ‚Bulgarien in der Musikkultur der
Welt’. Der
bulgarische Lehrplan sowie der sächsische Entwurf von 2004 vermeiden konkrete
Werkempfehlungen für die einzelnen Klassenstufen, im sächsischen Lehrplan von
1992 erscheinen diese jedoch als eine durchaus praktikable Anregung für die
Gestaltung des Unterrichtsmaterials. 2.3.2 Zur
Systematik der Inhalte im gymnasialen Musikunterricht
In
einem knappen Überblick sollen hier die wichtigsten Gemeinsamkeiten und
Unterschiede der Lehrpläne in Bezug auf die Inhalte dargestellt werden. Die
Inhalte und ihre Verteilung auf die Schuljahre scheinen auf den ersten Blick
weitgehend übereinzustimmen, bei näherem Hinsehen werden jedoch auch einige
Unterschiede deutlich. In der
Klassenstufe 5 werden in beiden Lehrplänen die Instrumentengruppen eingeführt
und einfache musikalische Formen behandelt, wobei das Spektrum der Formen im
bulgarischen Lehrplan größer ist und von der einsätzigen Form über die mehrsätzige
und die Variation bis hin zur Suite geführt wird. Der sächsische Lehrplan geht
hier nur bis zur Rondoform, führt statt der anderen Formen jedoch bereits
Elemente des Musiktheaters ein und weist darüber hinaus auf
handlungsorientierte, spielerisch-theatralische Formen im Umgang mit Musik hin,
z. B. Pantomime, Puppenspiel, Schattenspiel. Während
nach dem sächsischen Lehrplan in Klasse 6 die Einführung der Formen bis zur
Suite fortgesetzt wird, Programm- und Filmmusik in das Programm einfließen und
unterschiedliche Formen der Lied- und Tanzkunst behandelt werden, sieht der
bulgarische Lehrplan die bulgarische Folklore mit ihren melodisch-rhythmischen
Besonderheiten, die internationale Volksmusik, das Autor-Interpret-Werk-Verhältnis
sowie die Thematik ‚Musik und Tanz’ vor. In
Klasse 7 werden bereits größere Unterschiede sichtbar: der bulgarische Schüler
beschäftigt sich hier mit Themen wie Musik und Medien, Persönlichkeit und
Musik; das Programm sieht weiter die Sonatenhauptsatzform und ihre Elemente
sowie musikalisch-szenische Genres wie Oper, Operette, Musical und Ballett vor,
dazu werden bulgarische Komponisten und bulgarische Genres behandelt. Bei den Tätigkeiten
in Spalte 4 fällt auf, dass vor allem rezeptive Tätigkeiten wie Hören und
Wahrnehmen genannt werden. Der sächsische Lehrplan von 2004 scheint weniger
Fracht in Bezug auf die Kenntnisse zu transportieren, viel mehr sieht er ein
reichhaltiges Spektrum an Musizierpraxis in Form von vielfältigem Liedgut,
Tanzformen, Spielen auf Instrumenten und Improvisationsübungen vor. Ausdrücklich
wird im Lehrplan für diese Klassenstufe auf stimmphysiologisch richtiges Singen
hingewiesen. Das Musikhören beschränkt sich auf Musiktheater, Filmmusik sowie
Variationstechniken, interessant ist dabei die Übung im vielfältigen
Darstellen und Visualisieren der Wahrnehmungseindrücke. An dieser Stelle ist
auch auf einen wesentlichen unterschied in den sächsischen Lehrplänen von 1992
und 2004 hinzuweisen: Im Lehrplan von 1992 beginnt von der Klasse 7 an die
systematische Einführung der musikhistorischen Epochen mit ihren Komponisten,
musiktheoretischen Besonderheiten und Genres, einsetzend mit der Musik des
Barock. Dieses Prinzip wird im Lehrplanentwurf von 2004 verändert. So
setzt der sächsische Lehrplanentwurf von 2004 für die Klasse 8 beim Musikhören
den Schwerpunkt auf die Musik des 19. Jahrhunderts. Im Lehrplan von 1992 wird in
der Klasse 8 die Systematisierung der Epochen mit der Musik der Wiener Klassik
fortgesetzt, die Formen- und Gattungslehre beschäftigt sich folgerichtig mit
Sonate und Sinfonie bzw. Messe/Requiem. Breiter Raum wird im Entwurf 2004
wiederum der Musizierpraxis eingeräumt, dabei wird dem Umgang mit der mutierten
Stimme und der Orientierung in der neuen Stimmlage große Bedeutung beigemessen.
Der Schwerpunkt des bulgarischen Lehrplanes für die Klasse 8 – und hier
scheint der wesentliche Unterschied zum sächsischen Lehrplan deutlich zu werden
– liegt auf der Systematisierung der Epochenfolge der europäischen
Musikentwicklung. Dementsprechend weist die Spalte 4, grundlegende Begriffe, in
einer Folge die Begriffe Renaissance, Barock, Wiener Klassik, Romantik und
Avantgarde aus. Hier muss die Frage gestellt werden, ob die Schüler der
Klassenstufe 8 mit einem solchen Pensum nicht überfordert werden. Das
bulgarische Schulsystem lässt den Musikunterricht im Pflichtfachbereich mit der
Klasse 9 seinen Abschluss finden. Der Lehrplan sieht hier als wesentliche Themen
vor: Folklore und professionelle Komponisten, World Music und Showbusiness,
„seriöse“ und populäre Musik, Symbolik in der Folklore und in der populären
Musik des 20. Jh., moderne populäre Musik, Lokales - Globales, bulgarische
Musikkultur, bulgarische Musik und die Welt. Die empfohlenen Tätigkeiten
beziehen sich wiederum vor allem auf Hören, Kommentieren, Beobachten usw. Die
diesem Lehrplan zu entnehmende Themenabfolge scheint sehr bunt und lässt nur
schwer eine klare thematische Linie erkennen. Vielmehr entsteht der Eindruck,
dass damit ein Zugeständnis an die musikalischen Freizeitinteressen der
Jugendlichen versucht wird. Dem Lehrplan nach ist keine abschließende und die
Erwartung der staatlichen Bildungsstandards sicherstellende Systematisierung des
Musikunterrichts vorgesehen, zeitlich wäre sie angesichts der Themenvielfalt
sicher auch kaum möglich. Der sächsische Lehrplan von 1992 bündelt die
Jugendinteressen im Lernbereich 1 mit den Themen Musik und Freizeit, Musik der Völker
sowie Musik und Medien. Schwerpunkt des Musikhörens ist im Sinne der Weiterführung
der Musikgeschichte aus Klasse 7 und 8 das 19. Jahrhundert mit entsprechenden
Formen und Komponisten. Im sächsischen Projekt 2004 wird der Blick auf die
Musikgeschichte umgekehrt und das 18. Jahrhundert zum Schwerpunkt des Musikhörens
erhoben, möglicherweise lässt sich durch die Schüler in Klasse 9 die barocke
Polyphonie bewusster und leichter erfassen als im früheren System in Klasse 7,
der angeführte Gegenwartsbezug erfordert, beispielsweise beim Erschließen von
Rock-Adaptionen barocker Musik, ebenso eine reifere Einstellung des Hörers zur
populären Musik. Neben der gesanglichen Repertoirepflege werden im
musikpraktischen Bereich Tanz, Spiel, Ensemblespiel und Improvisation in den
Vordergrund gerückt. Für
die Klasse 10 setzt 1992er Lehrplan den Akzent auf die Ausdrucksmittel der Musik
des 20. Jahrhunderts. Da die Klasse 10 für einen Teil der Gymnasialschüler den
Abschluss der Musikausbildung darstellt – ab Klasse 11 muss sich der Schüler
zwischen Kunst- und Musikunterricht entscheiden – erfolgt hier nach dem
Lehrplan von 1992 eine systematisierende Wiederholung, Ergänzung und Anwendung
der Musikgeschichte vom 17. bis zum 19. Jahrhundert, hinzu kommen
unterschiedliche Strömungen und Gattungen der Musik des 20. Jahrhundert. Der
Lehrplanentwurf von 2004 setzt beim Musikhören den Schwerpunkt auf die Musik
des 20. Jahrhunderts ohne eine Systematisierung vorzuschreiben. Im
musikpraktischen Bereich stehen Stimmbildung, Erweiterung des Stimmumfangs sowie
wiederum Tanz und Improvisation im Vordergrund. In
der Abiturstufe, den Jahrgangsstufen 11 und 12, wird der Unterricht
studienvorbereitend als Kursunterricht durchgeführt. Musizierend werden im
Grundkurs das gesangliche Repertoire sowie die Improvisationsfähigkeit
erweitert, beim Erschließen von Musik wird die regionale Musikentwicklung
Sachsens einbezogen, Instrumental- und Vokalmusik werden als historischer Längs-
bzw. Querschnitt betrachtet, methodisch dominiert die Projektarbeit, dabei
werden die thematischen Wahlpflichtbereiche und die Bezüge zu anderen Fächern
ausgeweitet. Hinzu kommt die eingehende Betrachtung musikalischer Tendenzen der
Gegenwart in ihrer stilistischen Vielfalt. Vor allem in der Abiturstufe trägt
auch der Musikunterricht zur wissenschaftspropädeutischen Funktion der
Gymnasiums bei. Der Unterschied der Lehrpläne von 1992 und 2004 besteht hier
vor allem darin, dass der ältere Lehrplan konkretere thematische Hinweise gibt,
man kann sich darüber streiten, ob sie den Lehrer unterstützen oder ihn
einschränken. Der Lehrplanentwurf von 2004 überträgt dem Lehrer eine höhere
Verantwortung für die Auswahl des konkreten Materials und lässt im dabei
gleichzeitig eine größere Freiheit. 3. FazitDer
Vergleich der Lehrpläne lässt die Schlussfolgerung zu, dass dem sächsischen
Lehrer mit dem Lehrplan ein für die Planung und Gestaltung des Unterrichts
durchaus brauchbares Instrument in die Hand gegeben wird, auf dessen Grundlage
er neben planerischen Entscheidungen auch die Unterrichtsmaterialien gezielt
auswählen kann. Mit der Lehrplanreform in Sachsen ist dort eine wesentliche Stärkung
des musikpraktischen Bereiches zu erwarten, die intensivere Verzahnung von
Musikhören, Musizieren und vielfältigem Darstellen von Musik lässt eine
tiefere Verankerung der musikalischen Fähigkeiten und Fertigkeiten im
Bewusstsein erwarten. Der
bulgarische Lehrplan erscheint in seinem Informationsgehalt und seiner
Gestaltung weniger praktikabel, was vielleicht die gängige Praxis erklärt,
dass die Lehrer als Grundlage für ihre Stoffverteilungspläne eher das ausgewählte
Lehrbuch verwenden als die Unterrichtsdokumentation. Möglicherweise liegt die
Ursache für einige Unzulänglichkeiten im bulgarischen System in einer übereilten
Bildungsreform in den Jahren 1999 bis 2001. Sollte die aktuelle Strategie des
Ministeriums tatsächlich dazu führen, dass in den nächsten Jahren eine Überarbeitung
der Standards und der Lehrpläne bevorsteht, ist es sicher empfehlenswert, sich
mit den Erfahrungen anderer Länder bei der Einführung von Lehrplänen und
besonders deren vorheriger langfristiger Erprobung auseinander zu setzten, um
dann eine eigene, konkurrenzfähige und brauchbare Unterrichtsdokumentation zu
entwickeln. Die Struktur der obligatorischen Musikausbildung sollte dabei gründlich
überdacht werden, angefangen von einer klaren Formulierung der Zielstellungen
bis hin zum Hinterfragen der formalen und inhaltlichen Struktur des
Musikunterrichts. Der
bulgarische Musikunterricht im Pflichtprogramm sollte sorgfältig daraufhin
evaluiert werden, inwieweit er dann wirklich die gestellten Ziele und Standards
erfüllen kann, denn beim derzeitigen Zustand sind die eingangs genannten
Absolventen des Sprachgymnasiums kaum in der Lage, nach drei Jahren ihre bis
Klasse 9 erworbenen musikalischen Fertigkeiten zu reaktivieren. Literatur: 1.
Comenius-Institut: Reform der sächsischen Lehrpläne.
Leistungsbeschreibung des Gymnasiums. Entwurf. Radebeul: Dezember 2002. 2.
Sächsisches Staatsministerium für Kultus: Lehrplan Gymnasium. Musik.
Klasse 5 bis 12. Dresden, 1992. 3.
Sächsisches Staatsmnisterium für Kultus: Lehrplan Gymnasium. Musik.
Klassenstufen 5 bis Jahrgangsstufen 11 und 12 (Projekt). Dresden, 2004. (http://www.sn.schule.de/~ci/1024/bg_lp_abs_gy.html) 4.
Закон
за
народната
просвета,
ДВ
бр.
29 от
2003 г.,
в
сила
от
31 март
2003 г.,
изм.,
бр.
71 от
2003 г.,
доп.,
бр.
86 и
бр.
114 от
2003 г. 5.
Закон
за степента
на
образование,
общообразователния
минимум и
учебния план. Обн.
ДВ.
бр.67
от
27 Юли
1999г.,
изм.
ДВ.
бр.95
от
8 Октмври
2002г. 6.
Министерство
на
образованието
и науката:
Наредба № 2 от 18
май 2000 г. за
учебното
съдържание.
София, 2000 г. 7.
Министерство
на
образованието
и науката:
Стратегия за
развитие на
системата на
средното
образование
в Република
България. Проект. София,
05.01.2004 8.
Министерство
на
образованието
и
науката:
Учебни
програми
VІ
част.
София
2003 г. 9.
Министерство
на
образованието
и
науката:
Учебни
програми.
София:
http://www.minedu.government.bg/normativni_doc/proecto_doc/pr3_8/muzika/5KLASS.rtf
(- 8KLASS.rtf) [1]
Aufgrund der föderalen Struktur des deutschen Bildungswesens existiert in
Deutschland kein einheitliches Bildungssystem, jedes Bundesland verfügt über
eine eigene Gesetzgebung auf der Grundlage verbindlicher Regelungen der
Kultusministerkonferenz. [2]
Die Stundentafeln der einzelnen deutschen Bundesländer unterscheiden sich
und differieren um bis zu einer ganzen Stunde pro Schuljahr. [3]
Auswahl in Abhängigkeit von den Profilen und den Wahlpflichtangeboten der
konkreten Schulen. © V. Sorge, Varna, 2004
dr_sorge@yahoo.com |