Homepage von Arnulf Scherzer
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Wasser lassen
Herzlich willkommen !!!!
Der 1. Mai 2004: Der Tag aller europäischen Armutsflüchtlinge:
Herzlich Willkommen im Sozialstaat Deutschland.!
Zum 1. Mai kommen zehn Länder in die Europäische Union, außer Malta und Zypern
alles osteuropäische Länder.
Die bundesdeutsche Ostgrenze ist also dann nicht mehr EU-Grenze, sondern überhaupt
keine Grenze mehr,
weil es sich um ein einheitliches europäisches Binnenland handelt. Die EU ist
nämlich nicht nur gemeinsamer
Wirtschaftsraum, sondern garantiert auch die freie Niederlassung aller Staatsangehörigen
aller Mitgliedsstaaten
in den Hoheitsgebieten aller anderen Mitglieder (Art. 52 EG-Vertrag).
Damit haben 60 Millionen neue EU-Bürger das Recht, sich überall niederzulassen,
wo sie wollen oder wo es
ihnen besser geht als zu Hause. Der Fluch der EU-Erweiterungsverträge.
In den Beitrittsländern haben wir durchschnittliche Arbeitslosenquoten von 20
Prozent. Mehr als zehn Millionen
neue EU-Bürger haben also zu Hause keine Arbeits- und Existenzchancen. Viele
von ihnen werden auf die Idee
kommen, westwärts zu ziehen, um bessere Lebensbedingungen und Existenzchancen
zu suchen. Sie dürfen zwar
in Deutschland nicht ohne spezielle Genehmigung Arbeit aufnehmen, sich jedoch
unbeschränkt hier aufhalten und
ihren ständigen Wohnsitz nehmen (Art. 8 a EG-Vertrag).
Die EU-Verfassung geht in diesem Sinne von einer "Unionsbürgerschaft"
aus (Art. 8 EG-Vertrag), nach
welcher grundsätzlich alle EU-Bürger gleiche Rechte und Pflichten haben, aber
auch gleich behandelt werden müssen.
Wenn also ab dem 1. Mai 2004 Polen, Tschechen, Letten oder andere, die zu Hause
keine Berufschance haben,
in die Bundesrepublik kommen, dürfen sie daran nicht gehindert werden, ihren
ständigen Aufenthalt hierher zu verlegen.
Wer aber als EU-Bürger in der Bundesrepublik seinen gewöhnlichen Aufenthalt
hat und hilfsbedürftig ist,
dem stehen grundsätzlich Ansprüche auf Sozialleistungen nach
dem Sozialgesetzbuch II zu, auch wenn er keine
Arbeitsgenehmigung hat.
Soziale Folgen der EU-Osterweiterung nicht bedacht. Zwar sieht das Hartz-IV-Gesetz
vor, daß Ausländer mit
Aufenthalt in Deutschland nur dann sozialhilfeberechtigt sind, wenn ihnen "die
Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt
ist oder erlaubt werden könnte". Dieses Gesetz tritt aber frühestens 2005 in
Kraft. Im übrigen würde eine
Einschränkung der Sozialhilfe gegen das EU-Recht der Gleichheit verstoßen und
wohl vom Europäischen
Gerichtshof als rechtswidrig erklärt werden. Schon früher haben nämlich in zwei
Urteilen die Europarichter
1998 und 2001 Angehörigen anderer EU-Mitgliedsstaaten grundsätzliche Ansprüche
auf soziale Leistungen eines
anderen Landes zuerkannt, sogar wenn sie dort keine förmliche Aufenthaltserlaubnis
hatten (Sala-Urteil vom 12. Mai 1998)
oder wenn ein Europabürger sein Existenzminimum einforderte (Grzelczyk-Urteil
vom 20. September 2001).
Schon jetzt steht also fest, daß ein Sozialhilfetourismus aus den armen
EU-Beitrittsländern ab 1. Mai
nicht nur möglich, sondern auch für die Armen dieser Länder
attraktiv ist, weil sie in den reicheren Ländern
damit Sozialleistungsansprüche erwerben können.
Schon in den letzten 20 Jahren haben sich Armeen von Armen aus der Welt aufgemacht,
um aus ihrer Existenznot
in das Sozialparadies einzuwandern. Das Schlupfloch war millionenfacher
Asylbetrug. Wer einmal den Boden
des deutschen Sozialparadieses erreicht hatte, war zumindest für einige Jahre
versorgt, konnte auch nach Ablehnung
längster Asylprozesse mit schließlicher Duldung und dadurch mit Dauerunterstützung
in Deutschland rechnen.
Niemand braucht in Deutschland zu hungern oder zu frieren, selbst wenn er nicht
arbeiten darf oder will.
Wenn sich also zum 1. Mai die Schleusen nach Osten öffnen und das Sozialparadies
Deutschland für alle neuen
EU-Bürger frei zugänglich wird, ist es nur eine Frage der Information, wann
sich Armeen der Armen aus dem Osten
ins gelobte Sozialland Deutschland in Bewegung setzen, um hier ihren
Aufenthalt zu nehmen und dem deutschen
Sozialsystem die weitere Sorge für ihre Existenz zu übertragen.
Was für die mehr als zehn Millionen arbeitslosen und existenzgefährdeten armen
Menschen aus den Beitrittsländern
als neue Existenzchance im deutschen Sozialsystem sofort möglich wird, wäre
aber mittelfristig auch für weitere zehn
bis 20 Millionen Arbeitskräfte aus den Beitrittsländern rentabel. Ihr Arbeitseinkommen
liegt nämlich heute zum
Teil bei einem Drittel oder der Hälfte dessen, was sie als Sozialeinkommen in
Deutschland zu erwarten hätten,
wenn sie bereit sind, ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Deutschland zu verlegen.
Da sie von den bisher schon
in Deutschland schwarz arbeitenden Kollegen hören, wie rentabel selbst
bei Arbeitsverbot die Kombination
von Sozialgrundleistung und zusätzlichen Schwarzarbeitseinkommen ist, werden
vor allem die niedrig entlohnten
Beschäftigten der Beitrittsländer eine Verbesserung ihrer Situation in der Bundesrepublik
suchen und finden können.
Die Armutswanderung aus den Beitrittsländern vor allem nach Deutschland wird
von den Instituten unterschiedlich geschätzt.
Sie dürfte in den nächsten zehn Jahren zwischen sechs und zwölf Millionen Menschen
ausmachen, je nachdem,
wie schnell die Löhne und Sozialleistungen in den Beitrittsländern steigen.
Bisher hatten wir in Deutschland für die
deutschen Arbeitnehmer eine in der Welt einmalige soziale Höchstversorgung.
Dieses ursprünglich für die deutschen
Arbeitnehmer gedachte Sozialsystem ist auf Betreiben der internationalen
Großkonzerne vorsätzlich von
der EU geöffnet worden, um die Sozialkosten der Konzerne in Europa
zu nivellieren.
In einem Wasserturm kann Wasser für eine ganze Gegend gespeichert und ständig
geliefert werden. Eine Wassersäule
ist aber auf einem offenen See nicht haltbar. Sie läuft aus, sie nivelliert
sich. So werden sich auch die gegenüber
den armen EU-Ländern noch bestehenden Sozialvorteile in Deutschland
nicht mehr halten lassen, weil sie
von allen angestrebt werden, die weniger als deutsche Sozialleistungen verdienen.
Zusätzlich fördern Gewerkschaften und Bundesregierung die Abwanderung deutscher
Betriebe und Arbeitsplätze
ins Ausland, so daß auch die Leistungsträger des Sozialsystems immer weniger
werden. Die Nachfrage nach
Sozialleistungen steigt also, die Anbieter nehmen ab.
Der Unterzeichner der entscheidenden EU-Verträge, Bundeskanzler Helmut
Kohl, hatte in seiner Einfalt die
Zahlmeisterfunktion Deutschlands für alle anderen europäischen
Länder damit gerechtfertigt, daß diesen geholfen
werden muß, deutsches Wohlstandsniveau zu erreichen.
Jeder Grundschüler konnte sich damals schon ausrechnen, daß diese Angleichung
nur in Richtung griechischen,
polnischen oder litauischen Wohlstandsniveaus geschehen könne. Auf jeder Waagschale
heißt Angleichung immer,
auf der einen Seite etwas wegzunehmen und der anderen draufzupacken. Die
Schuldigen wird keiner mehr finden
Ein Sonderproblem kommt dabei aus der Slowakei auf uns zu, denn dort
lebt rund eine halbe Million Roma und Sinti
schon seit Jahrzehnten überwiegend von der Sozialhilfe. Diese betrug bisher
knapp 70 Euro monatlich pro Person,
ist aber nun von der Slowakei auf 35 Euro pro Person herabgesetzt worden, um
diese schwer integrierbare und häufig
rebellierende Minderheit zur Westwanderung zu bewegen. Wer von diesen Roma und
Sinti also ab dem 1. Mai 2004
bereit ist, nach Deutschland zu ziehen, kann hier mit dem Zwanzigfachen
der Sozialhilfe rechnen, die er in der Slowakei
zur Zeit bekommt. Die Slowakei wird also alles tun, um ihr ethnisches
Roma-Problem an die reichen EU-Länder
abzugeben, vor allem an Deutschland, zumal sie hier aus historischen
Schuldgefühlen Vorzugsbehandlung genießen.
Und wenn in drei Jahren auch noch mehr als eine Million rumänische Roma westwärts
ziehen dürfen, wird die
deutsche Bevölkerung wütend nach den politisch Schuldigen suchen, sie
aber nicht mehr finden, weil sie bis
dahin längst abgewählt und mit besten Versorgungsbezügen für nichts mehr verantwortlich
sind.
Abschied vom sozialen Rechtsstaat. Der derzeitigen Bundesregierung
sowie den Gewerkschaften ist der Vorwurf
zu machen, daß sie bei der Einführung von Sperrfristen für eine Arbeitsaufnahme
nur an die Sicherung des
Arbeitskartells gedacht haben - die Immigranten aus den Beitrittsländern dürfen
in einer bis zu siebenjährigen
Übergangszeit nicht ohne Genehmigung Arbeitsplätze bekommen -, daß sie aber
an eine Sozialimmigration und deren
Folgen nicht gedacht und dagegen nicht ebenfalls Vorsorge getroffen haben.
Wieder einmal wird die Bundesregierung die deutschen Leistungsträger zur Kasse
bitten, indem sie deren Leistungsertrag
als mit Abstand größtes "EU-Geberland" nicht nur an die bisherigen und die neuen
"EU-Nehmerländer" verteilt,
sondern auch an jeden, der aus diesen Ländern als Sozialimmigrant zu uns kommt.
Der Weg für weitere Kürzungen
im deutschen Sozialbereich, von den Kindergärten über Schule, Studium, Ausbildung,
Sport- und Kulturförderung
bis hin zur Kranken- und Rentenversorgung ist damit vorgezeichnet.
Ab 1. Mai 2004 heißt es für Deutsche: Herzliches Beileid zum Abschied vom, und
für die Armen in den neuen
EU-Ländern: Herzlich willkommen im Sozialstaat Deutschland!
Herzlichen Glückwunsch