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Die neue Satzung fuer Studienangelegenheiten ist noch nicht wirksam, weil die Bestaetigung durch die Senatsverwaltung fuer Wissenschaft und Kultur noch aussteht. . Bei Nichterfuellung der Auflagen kann kuenftig auch die Exmatrikulation erfolgen. Dieses sieht die vom Akademischen Senat der Freien Universitaet am 24. Oktober 2001 beschlossene neue Satzung fuer Studienangelegenheiten ausdruecklich vor. |
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