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DIE GRUNDRECHTE BEHINDERTER BÜRGER
I.    Das gesetzlich verankerte Recht auf Gleichberechtigung
II. Das Recht auf Anerkennung als vollwertige Person.

III.  Das Recht auf Besitz und Eigentum.

IV.   Das Recht auf freie Wahl des Wohnortes.

V.    Das Recht auf soziale Verbindungen.

VI.   Das Recht auf qualifiziertes Personal im Krankheitsfall.

VII.  Das Recht auf freie Entscheidung bei medizinischen Eingriffen.

VIII. Das Recht medizinische Eingriffe einzugrenzen und die Wahlfreiheit  
spezifisch mildernder medizinischer Versorgung.

IX.   Das Recht eine Bezugsperson eigenständig und unabhängig auszuwählen,
welche in medizinischem Notfall eine Entscheidung treffen kann.

X.    Das Recht auf ein würdiges Leben unter natürlichen Umständen.




Pilotprojekt der "Physisch und Geistig Behinderten"
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