Allgemeine Geschäftsbedingungen

der AZM Handels- und Dienstleistungs GmbH, München
- nachfolgend "AZM GMBH" genannt -
für die laufende Überwachung von neu publizierten Veröffentlichungen der Patentämter

§ 1 Vertragsgegenstand, Mitwirkung des Auftragebers

  1. Die AZM GmbH erstellt thematisch begrenzte Recherchen zum gewerblichen Rechtsschutz gemäß eines vom Auftraggeber spezifizierten Auftrages.
  2. Die AZM GMBH betreibt einen laufenden Überwachungs-Service, der die wöchentlich aktualisierten Patentinformationen diverser nationaler und internationaler Patentämter nach neu veröffentlichten Dokumenten durchsucht.
  3. Die AZM GMBH durchsucht die Patentinformationen anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Suchprofils und liefert an den Auftraggeber eine Auflistung der Veröffentlichungen die dem Suchprofil entsprechen und/oder die erste Seite der Veröffentlichung die dem Suchprofil entsprechen. Die Lieferung erfolgt in Papier- und/oder Datenform.
  4. Die AZM GMBH liefert eine vom Auftraggeber zu bestimmende Teilmenge aus den in der Auflistung gemäß §1(3) genannten Veröffentlichungen als Ausdruck in Papierform an den Auftraggeber.
  5. Der Auftraggeber liefert im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht genaue Angaben über seine Problemstellung unter Angabe gegebenenfalls auch unter Angabe fachspezifischer Suchbegriffe und relevanter Erfinder- / Firmennamen.

§ 2. Lieferung, Datenschutz, Geheimhaltung

  1. Die AZM GmbH nimmt den Versand für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
  2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der AZM GmbH ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
  3. Gerät die AZM GmbH in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
  4. Die im Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber bei der AZM GmbH erfaßten Daten werden ausschließlich zur Geschäftsabwicklung und Kundenbetreuung verwendet.
  5. Die AZM GmbH verpflichtet sich, die vom Auftragsgeber erhaltenen Angaben vertraulich zu behandeln.

§ 3 Preise, Zahlung

  1. Es gelten die Preise gemäß der jeweils aktuellen, dem Auftraggeber bekanntgegebenen Preisliste oder gemäß eines Kostenvoranschlages.
  2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MWSt.
  3. Die AZM GMBH behält sich das Recht vor, die Preiseliste nach eigenem Ermessen zu ändern. Wurde ein Kostenvoranschlag erstellt, so darf der in Rechnung gestellte Betrag den Betrag des Kostenvoranschlages um nicht mehr als 10 % übersteigen.
  4. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
  5. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der AZM GmbH.
  2. Die nachfolgenden Regelungen gelten nur im kaufmännischen Verkehr:
    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen der AZM GmbH gegen den Auftraggeber ihr Eigentum.

§ 5 Beanstandungen, Gewährleistungen

  1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Auflistungen und/oder Ausdrucke in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit Bestellung einer Teilauswahl gemäß §1 (3) auf den Auftraggeber über.
  2. Beanstandungen sind innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
  3. Bei berechtigten Beanstandungen ist die AZM GmbH nach ihrer Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, oder der AZM GmbH oder ihren Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Im Falle verzögerter, unterlassener oder mißlungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen.
  4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

§ 6 Haftung

  1. Die AZM GmbH haftet grundsätzlich nur, soweit sie Schäden durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht hat.
  2. Im übrigen gelten für die Haftung der AZM GmbH bei Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen:
    Schadensersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
  3. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material).
  4. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der AZM GmbH.
  5. Im kaufmännischen Verkehr haftet die AZM GmbH stets nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurden.

§ 7 Auftragsannahme, Laufzeit, Änderungen des Vertrages, Kündigung des Vertrages

  1. Aufträge können schriftlich oder mündlich erteilt werden. Mit Lieferung eines Vertragsgegenstandes oder der ersten Teillieferung des Vertragsgegenstandes gilt der Auftrag als angenommen. Die AZM GmbH ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen einen Auftrag abzulehnen.
  2. Die Auflistungen und/oder ersten Seiten von Veröffentlichungen können vom Auftraggeber nur mittels Abonnement bezogen werden,
  3. Die Dauer eines Abonnement beträgt mindestens 6 Monate endet frühestens am -nach Ablauf der ersten 6 Monate jeweils nächstfolgenden- 30.Juni oder 31. Dezember.
  4. Das Abonnement verlängert sich um jeweils um 6 Monate, falls sie nicht von einer Vertragspartei 6 Wochen vor Ablauf des jeweilig nächsten 30.Juni oder 31. Dezember schriftlich gekündigt wurde
  5. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrags können nur schriftlich erfolgen.
  6. Kommt der Auftraggeber seinen in diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen nicht nach, kann die AZM GMBH den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen, wenn nach schriftlicher Mahnung nicht umgehend der vertragswidrige Zustand abgestellt wird. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei einer besonders groben Vertragsverletzung und das Recht auf Schadensersatz bleiben unberührt.
  7. Werden von der AZM GmbH die Preise seit der letzten Preiserhöhung um mehr als 10% über dem offiziellen Preissteigerungsindex erhöht, so hat der Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des auf den Monat der Preiserhöhung folgenden Monats.

§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten München
  2. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  3. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine dadurch etwa entstehende Lücke durch eine Regelung auszufüllen, die dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der Bestimmung und des Vertrags möglichst nahe kommt.
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