Protokoll nach einem Vortrag von Herrn Dr. Michael Wiegand Geschäftsführer der Firma "brain and more GmbH" auf einer Gesundheitspolitischen Fortbildung 23./24.4.2001 im Hotel Mondial in Köln
Selbstverwaltung Ärzteschaft: Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR)
Alle Ärzte sind Pflichtmitglieder in der Ärztekammer (nachfolgend AK genannt). Ärzte, die Verträge mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (nachfolgend GKV genannt) haben, sind Pflichtmitglieder in der Kassenärztlichen Vereinigung (nachfolgend KV genannt). Die Ärztekammer und die Kassenärtzliche Vereinigung sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR).
Beide Körperschaften sind auf Landesebene und Bundesebene organisiert:
auf der Landesebene
Aufgaben der Ärztekammer KdöR auf Landesebene | Aufgaben der 23 Kassenärztlichen Vereinigung (KV) KdöR |
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Bundesebene
Bundesärztekammer (BÄK) | Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) |
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Organisation der KV en und der KBV
Kassenärztliche Vereinigungen
Vertragsärzte à wählen à Vertreterversammlung der KV à wählen à Vorstand der KV oder Delegierte für KBV - Vollversammlung
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Vertreterversammlung der KBV à wählt à Vorstand der KBV
Länderausschuß (1. Vorsitzender + Vorstand)
Wird gewählt aus Vorstand der KV und Vorstand der KBV
Die Pflichten der Vertragsärzteschaft
Wissenschaftliche Fachgesellschaften
Z.B: Deutsche Diabetes Gesellschaft, etc.
Fachverbände
Bund Deutscher Internisten, BDA (Allgemeinärzte), etc.
Historisch gewachsen
Hartmannbund, Marburger Bund, NAV-Virchowbund etc. Zulassungsbeschränkungen für niedergelassene Ärzte
Versorgungsstruktur
Im Jahr 1991 waren in Deutschland ca. 100000 Ärzte niedergelassen. Im Jahr 1992 betrug die Zahl der niedergelassenen Ärzte ca. 105000. 1992 gab es einen sprunghaften Anstieg auf ca. 117000 Ärzte. Im Jahr 1996 waren 120000 Ärzte niedergelassen. Bis 1999 stieg die Zahl der niedergelassenen Ärzte auf ca. 123000 an
Durch an den Anstieg der niedergelassenen Ärzte bliebt die Summe, des zur Verfügung stehenden Geldes gleich, aber die Leistungen der Ärzte werden weniger honoriert (Deckelung). Es kommt daher zu einem dramatisch steigenden Punkteverfall.
Honorarverteilung Vertragsärzte (Bundesebene)
KBV und GKV - Spitzenverbände bilden einen Beratungsausschuß Der gibt einen einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) heraus und bestimmt:
Ziffer | Leistung | Punktzahl |
10 | Therapeutisches hausärztliches Gespräch mind.10 min | 300 |
Honorarverteilung Vertragsärzte auf KV Ebene
KV <----> KK erarbeiten den HVM (Honorarverteilungsmaßstab)
Der HVM wird aufgeteilt in
Punktanforderungen nach EBM
Das Praxisbudget
keine Mengenbegrenzung
Leistungen die hochspezialisiert sind - kostenintensiv.
Zusatzbudgets
durch Qualifikation oder Bedarfsabhängig
Durchschnittliche Punkte pro Fall
eingeteilt nach Arztgruppe und Versichertenstatus (Männlich, Weiblich, Rentner)
Einkommenszuwachs der Ärzte
Möglich durch:
Durchschnittsprüfung
nach Durchschnittswerten (z.B. Ärztliche Leistungen, Überweisungen, Arzneimittelverschreibung, Heilmittel, Hilfsmittel, Arbeitsunfähigkeit, Krankenhausbehandlung)
Richtgrößenprüfung
Prüfung bei Überschreitung der Richtgröße (z.B. Arzneimittel, Heilmittel)
Stichprobenprüfung
Stichproben bei 2% der Kassenärzte je Quartal (z.B. Ärztliche Leistungen, Überweisungen, Heilmittel, Hilfsmittel, Arbeitsunfähigkeit, Krankenhausbehandlung)
Weitere Verfahren:
Plausibilitätsprüfung
Prüfung nach Plausibilität (z. B. Zeitvorgaben)
Vertikalprüfung
Prüfung anhand eigener Daten aus früheren Quartalen
Hat Einfluß auf das Versorgungsspektrum der GKV im ambulanten Bereich:
je neun Vertretern von GKV und KBV Spitzenverbände und ein unparteiischer Vorsitzender und zwei weitere unparteiische Stellvertreter