Grundzüge der ambulanten Versorgung

Protokoll nach einem Vortrag von Herrn Dr. Michael Wiegand Geschäftsführer der Firma "brain and more GmbH" auf einer Gesundheitspolitischen Fortbildung 23./24.4.2001 im Hotel Mondial in Köln


 

Selbstverwaltung Ärzteschaft: Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR)

Alle Ärzte sind Pflichtmitglieder in der Ärztekammer (nachfolgend AK genannt). Ärzte, die Verträge mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (nachfolgend GKV genannt) haben, sind Pflichtmitglieder in der Kassenärztlichen Vereinigung (nachfolgend KV genannt). Die Ärztekammer und die Kassenärtzliche Vereinigung sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR).

Beide Körperschaften sind auf Landesebene und Bundesebene organisiert:

auf der Landesebene

Aufgaben der Ärztekammer KdöR auf Landesebene Aufgaben der 23 Kassenärztlichen Vereinigung (KV) KdöR
  • Regelung der Berufspflichten / - recht
  • Wahrnehmung beruflicher Belange
  • Weiterbildung
  • Fortbildung
  • Fachgutachten
  • Stellungnahmen
  • Qualitätssicherung
  • Sicherstellung
  • Zulassung
  • Wahrnehmung der Rechte der Vertragsärzte (Honorar)
  • Überwachung der Pflichten

Bundesebene

Bundesärztekammer (BÄK) Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
  • koordiniert Tätigkeiten der Ärztekammern
  • Deutscher Ärztetag
  • Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
  • Bundesmantelvertrag (EBM)
  • Interessenvertretung Vertragsärzte
  • Beratung und Unterstützung der KV en

Organisation der KV en und der KBV

Kassenärztliche Vereinigungen

Vertragsärzte à wählen à Vertreterversammlung der KV à wählen à Vorstand der KV oder Delegierte für KBV - Vollversammlung

Kassenärztliche Bundesvereinigung

Vertreterversammlung der KBV à wählt à Vorstand der KBV

Länderausschuß (1. Vorsitzender + Vorstand)

Wird gewählt aus Vorstand der KV und Vorstand der KBV

Die Pflichten der Vertragsärzteschaft

Ärzteorganisationen

Wissenschaftliche Fachgesellschaften

Z.B: Deutsche Diabetes Gesellschaft, etc.

Fachverbände

Bund Deutscher Internisten, BDA (Allgemeinärzte), etc.

Historisch gewachsen

Hartmannbund, Marburger Bund, NAV-Virchowbund etc. Zulassungsbeschränkungen für niedergelassene Ärzte

Versorgungsstruktur

Niedergelassene Ärzte in Deutschland

Im Jahr 1991 waren in Deutschland ca. 100000 Ärzte niedergelassen. Im Jahr 1992 betrug die Zahl der niedergelassenen Ärzte ca. 105000. 1992 gab es einen sprunghaften Anstieg auf ca. 117000 Ärzte. Im Jahr 1996 waren 120000 Ärzte niedergelassen. Bis 1999 stieg die Zahl der niedergelassenen Ärzte auf ca. 123000 an

Folge:

Durch an den Anstieg der niedergelassenen Ärzte bliebt die Summe, des zur Verfügung stehenden Geldes gleich, aber die Leistungen der Ärzte werden weniger honoriert (Deckelung). Es kommt daher zu einem dramatisch steigenden Punkteverfall.

Honorarverteilung Vertragsärzte (Bundesebene)

KBV und GKV - Spitzenverbände bilden einen Beratungsausschuß Der gibt einen einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) heraus und bestimmt:

EBM-Leistungen (Beispiel)

Ziffer Leistung Punktzahl
10 Therapeutisches hausärztliches Gespräch mind.10 min 300

Honorarverteilung Vertragsärzte auf KV Ebene

KV <----> KK erarbeiten den HVM (Honorarverteilungsmaßstab)

Der HVM wird aufgeteilt in

Ferner in: Teilbudgets, Mindestpunktwerte, Härtefallregelungen etc.

Punktanforderungen nach EBM

Das Praxisbudget

keine Mengenbegrenzung

Leistungen die hochspezialisiert sind - kostenintensiv.

Zusatzbudgets

durch Qualifikation oder Bedarfsabhängig

Durchschnittliche Punkte pro Fall

eingeteilt nach Arztgruppe und Versichertenstatus (Männlich, Weiblich, Rentner)

Einkommenszuwachs der Ärzte

Möglich durch:

§ 106 SGB V Die Wirtschaftlichkeitsprüfung

Durchschnittsprüfung

nach Durchschnittswerten (z.B. Ärztliche Leistungen, Überweisungen, Arzneimittelverschreibung, Heilmittel, Hilfsmittel, Arbeitsunfähigkeit, Krankenhausbehandlung)

Richtgrößenprüfung

Prüfung bei Überschreitung der Richtgröße (z.B. Arzneimittel, Heilmittel)

Stichprobenprüfung

Stichproben bei 2% der Kassenärzte je Quartal (z.B. Ärztliche Leistungen, Überweisungen, Heilmittel, Hilfsmittel, Arbeitsunfähigkeit, Krankenhausbehandlung)

Weitere Verfahren:

Plausibilitätsprüfung

Prüfung nach Plausibilität (z. B. Zeitvorgaben)

Vertikalprüfung

Prüfung anhand eigener Daten aus früheren Quartalen

Richtgrößen im SGB V

Prüfungskriterien Bundesausschuss Ärzte / Krankenkassen

Hat Einfluß auf das Versorgungsspektrum der GKV im ambulanten Bereich:

Aufgaben: Zusammensetzung

je neun Vertretern von GKV und KBV Spitzenverbände und ein unparteiischer Vorsitzender und zwei weitere unparteiische Stellvertreter

zurück

  1