Die Auswirkungen des Entwurfs zum Arbeitsförderungsgesetz (AFG) sind katastrophal für von Arbeitslosigkeit betroffene und bedrohte Menschen:
Die jährliche Anhebung von Arbeitslosengeld/-hiIfe wird 1997 ausgesetzt. Die Anspruchsdauer für das Arbeitslosengeld wird für viele gekürzt mit der Folge des schnelleren Abrutschens in Arbeitslosen- und Sozialhilfe.
Die Zumutbarkeit von Arbeitsangeboten des Arbeitsamtes an Arbeitslose wird wesentlich niedriger gehängt. In Zukunft sollen Einkommensverluste von bis zu 20% in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit und 30% in den nächsten drei Monaten zumutbar sein. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an gelten Arbeitsangebote des Arbeitsamtes nur dann als unzumutbar, wenn
das erzielte Nettoeinkommen plus der neuen Arbeit unterhalb des Arbeitslosengeldes liegt. Bei erneuter Arbeitslosigkeit beginnt die Kürzungsspirale erneut bis zum bitteren Ende oder beim Sozialamt. Drei Stunden Fahrtzeit sind zumutbar. Abfindungen aus Sozialpläne halbieren bei allen das Arbeitslosengeld solange,
bis ein unterschiedlicher Freibetrag zwischen 25% für 25- bis 15 jährige und maximal 50% für 65jährige erreicht ist.
Die Arbeitslosenhilfe(53%) wird jährlich um drei Prozent abgesenkt. Rentenbeitrage werden für Arbeitslosenhilfeempfänger nur noch für den Auszahlungsbetrag übernommen.
Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen wird einerseits Pflicht und verlängert anderseits nicht mehr die Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld. Auf Reha-Maßnahmen zur Berufsförderung gibt es keinen Rechtsanspruch mehr.
Der Verlust des Arbeitsplatzes trifft die Betroffenen dreifach: mindestens ein Drittel weniger Einkommen zwingt zu Konsumverzicht. In einer Arbeitsgesellschaft nicht mehr zu produzieren, in einer Konsumgesellschaft nicht mehr konsumieren zu künnen, grenzt aus und treibt ins gesellschaftliche Abseits. Arbeitslosigkeit erweist sich als Armutsfalle. Sie führt an den Rand der Sinnlosigkeit und zu gravierendem Selbstwertverlust Am meisten leiden die Arbeitslosen unter dem Gefühl, unnütz zu sein und der Gesellschaft nur auf der Tasche zu liegen.
Sozialethisch gibt es ein Menschenrecht auf Arbeit. Wir fordern einen politischen Konsens nach der Maxime: Niemand darfgegen seinen Willen von Erwerbsarbeit ausgeschlossen werden. Wo der Markt Vollbeschäftigung nicht mehr garantiert, muß die Politik zumindest, subsidiär und vorübergehend einspringen "Bei hoher und andauernder Arbeitslosigkeit ist es Ökonomisch sinnvoller Arbeit zu finanzieren statt Arbeitslosigkeit. Daher sollten mit Hilfe des Instrumentariums des Arbeitsförderungsgesetzes durch die Bundesanstalt für Arbeit verstärkt gemeinwirtschaftlich Arbeiten gefördert werden.." heißt es in der Diskussionsgrundlage für ein Ökumenisches Wort zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland (Nr.44).
Wir fordern ein neues Arbeitsförderungsgesetz mit den Zielen,
* daß Arbeitslosigkeit als Grundübel dieser Gesellschaft mit allen Mitteln zu bekämpfen ist
* daß Arbeitslose wieder in den Arbeitsprozeß zu integrieren sind
* daß neue Arbeitslosigkeit vorbeugend verhindert werden muß und
* daß es für alle Beteiligten besser und billiger wäre, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren