In der Zeit von 1990 bis 1993 wurde der europäische Binnenmarkt vollendet. Dies bedeutete einheitliche Regeln für den Handel zwischen den EU- Mitgliedern und offene Grenzen zwischen den EU- Staaten. Die Mitgliedsländer glichen ihre Wirtschafts- und Finanzpolitik aneinander an. Die Schwankungen der Wechselkurse zwischen den Währungen der EU- Mitglieder wurden auf ein geringes Maß reduziert (15%).
2. Stufe: Europäisches Währungsinstitut, Angleichung der Politik
Mit der zweiten Stufe, die am 1.1.1994 begann, wurde das Europäische Währungsinstitut als Vorläufer der Europäischen Zentralbank gegründet. Neue Verordnungen traten in Kraft, mit denen die Wirtschafts- und Finanzpolitik der Mitgliedsstaaten genauer geregelt wurde. Hierzu gehört zum Beispiel das Verbot, Staatsschulden durch Notenbanken zu finanzieren.
3. Stufe: Einführung des Euro
Die dritte Stufe startete am 1.1.1999 mit der Einführung des Euro. Er hat bereits damals als einheitliche Währung endgültig die nationalen Währungen der Teilnehmerstaaten abgelöst. Zu diesem Zweck wurden dauerhaft gültige Umrechnungsfaktoren für die einzelnen Nationalwährungen festgelegt. Der Umrechnungskurs zum Euro beträgt 1,95583 (das bedeutet, dass 1,95583 DM einem Euro entsprechen). Seit dem 1.1.1999 werden alle Währungen der einzelnen Länder untereinander mit diesen festen Umrechnungsfaktoren abgerechnet. Ab 2002 entfällt diese Umrechnung, da dann überall mit Euro bezahlt werden kann.
Damit sind die bisher bekannten auf- oder absteigenden Devisenkurse zwischen den Währungen im „Euroland“ entfallen. Der Binnenmarkt ist für diese zwölf Euro- Länder geschaffen und die Euro-Zeit ist bereits heute Realität. Die nationalen Währungen, darunter die DM, haben mit der Einführung des Euro und den genau festgelegten Wechselkursen ihre Eigenständigkeit verloren. Sie sind nur noch Platzhalter, bis am 1.1.2002 das Euro- Bargeld auch die nationalen Noten und Münzen ablöst.
Damit ist eindeutig: Der Euro löst die nationalen Währungen ab, die nationalen Währungen werden unwiderruflich gegen den Euro ausgetauscht. Da der Euro bereits heute die eigentliche Grundlage unseres Geldes bildet, handelt es sich bei der Einführung des Euro-Bargeldes bloß um einen Währungstausch, keinesfalls um eine Währungsreform, denn ein wichtiger Grundsatz wurde in Maastricht vertraglich vereinbart: Alle rechtlichen Grundlagen haben weiterhin Bestand. Bestehende Vereinbarungen werden nicht verändert. Verträge, Konten und sonstige Dokumente aus privatem und öffentlichen Lebens behalten ihren Wert.
Kurz gesagt: Ihr tauscht den einen Geldschein gegen den anderen aus, wie ihr es bei Reisen ins Ausland schon immer getan habt – aber sonst bleibt alles beim Alten!
Zusammengestellt von Jonas Schönefeld
Quelle: „Der Euro kommt in bar“