Warum kommt der Euro ?   Wer darf  „mitmachen“ ?

 

Anforderungen an die europäische Wirtschaft

– Motive für den Euro

 

Nicht nur in der internationalen Politik, sondern auch in der Weltwirtschaft sitzen wir längst mitten in einer multipolaren Welt mit mehreren Machtzentren.

Vor allem im Handelsdreieck  EU – USA – Japan  (China) verändern sich ständig die wirtschaftlichen Kräfteverhältnisse unter hohem Wettbewerbsdruck.

Es entstehen weiterhin neue Wirtschaftsgemeinschaften und Wirtschaftsräume, die ebenfalls das bisherige Koordinationssystem der Weltwirtschaft verändern.

Derartige Entwicklungen und Veränderungen stellen hohe Anforderungen an die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft,  sie muss ihr Wachstumspotential behaupten, heute – wie in der Zukunft.

 

Anfang der achtziger Jahre gab diese nachlassende Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft gegenüber der nordamerikanischen und japanischen Konkurrenz den Anstoß zu einem neuen Denken.

Man war fest entschlossen, der Zersplitterung der EWG (europäische Wirtschaftsgemeinschaft) ein Ende zu setzen und den nach wie vor vorhandenen Protektionismus zu überwinden.

So vereinbarte man 1986 in der „Einheitlichen Europäischen Akte“ die Vollendung des Binnenmarktes. Ein Ziel war es, innerhalb Europas einen „Raum der Freiheiten“ zu schaffen.

So wurden bis heute alle der insgesamt vier Freiheiten nahezu vollständig umgesetzt: Der freie Verkehr von Gütern, Personen, Dienstleistungen und Kapital.

 

Mit der Einführung des Euro wird nicht nur der Ablauf des freien Kapitalverkehrs reibungsloser. Die gemeinsame Währung vereinfacht auch deutlich den Verkehr der anderen „Freiheiten“.

So führt der Euro zu mehr Transparenz des Handels und damit auch zu mehr
Wettbewerb im Binnenmarkt und ein in sich wirtschaftlich gestärktes, stabileres Europa kann in der Weltwirtschaft besser mithalten, als das bisher den einzelnen europäischen Ländern möglich gewesen wäre.  

 

Neben dem Aspekt, Euro als höchste Stufe wirtschaftlicher Integration, sollten die politischen Gründe natürlich nicht vergessen werden, denn die europäische Währungsunion (EWU) wird als der Katalysator der europäischen Einigung gesehen, der die einzelnen Länder immer näher zusammenführt – sie schließlich unumkehrbar aneinander bindet.

Die politische Zusammenarbeit der EU-Länder soll vertieft werden, eine Einheitswährung wird auch eine stärkere Vereinheitlichung der Wirtschaftspolitik, insbesondere der Finanzpolitik mit sich ziehen.

Und der schon etwas ältere Gedanke, dass freier Handel Frieden sichert, ist dabei auch nicht ganz abwegig.

 

 

„Die Aufnahmeprüfung“

 

Das wohl am häufigsten von Kritikern genutzte Argument, dass die Mitgliedsländer der EU aufgrund ihrer starken wirtschaftlichen Unterschiede nicht auf einen „Währungs(unions)nenner“ gebracht werden könnten, ist seit den Maastrichter Verträgen widerlegt, denn in diesen einigte man sich auf fünf Kriterien, die jedes EU-Land erfüllen muss, um an der Währungsunion teilnehmen zu dürfen. Diese „Konvergenz“ soll die Stabilität des Euro garantieren.

 

So können nur Länder der EWU beitreten, deren Wirtschaft und Währung stabil ist und die ihre öffentlichen Schulden unter Kontrolle haben.

 

 

Die 5 Konvergenzkriterien

 

Die in Maastricht vereinbarten Konvergenzkriterien (konvergieren = sich annähern) zwingen die  Länder, die an der EWU teilnehmen wollen, ihre Wirtschaftspolitik so auszurichten, dass sie diese Stabilitätsziele erreichen und auf Dauer halten können: Preisstabilität und vor allem Haushaltsdisziplin sind gefragt.

 

Zu den „Aufnahmekriterien“ für die EWU zählen:

 

Die gesamten Staatsschulden dürfen 60% des Bruttoinlandsprodukts (BIP;  die gesamte wirtschaftliche Leistung in einem Staat innerhalb eines Jahres) nicht übersteigen.

                       

Das Defizit der öffentlichen Haushalte, die sogenannte Neuverschuldung, darf 3% des BIP nicht übersteigen

 

Die Preise dürfen im Jahr höchstens um 2,7% steigen. Dabei darf die Differenz zum Durchschnitt der drei preisstabilsten Länder höchstens bei 1,5% liegen.

 

Langfristige Zinssätze dürfen nicht mehr als 2% über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Länder liegen.

 

Normale Wechselkursschwankungen des EWS müssen mindestens zwei Jahre eingehalten worden sein.

 

Bei Abweichungen der Werte in den ersten beiden Kriterien kommt ein Land nur in Ausnahmefällen straffrei davon, nämlich nur wenn außergewöhnliche oder unvorhersehbare Ereignisse vorliegen (beispielsweise Naturkatastrophen)

Ansonsten hat der Europäische Rat ein strenges Auge auf die Entwicklungen der einzelnen Länder.

Hat sich die Haushaltslage eines Landes nicht verbessert, oder gar verschlechtert, so fordert der Rat die Regierung auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen. Meist reicht das Veröffentlichen dieser Aufforderung aus, um Druck auf die jeweilige Regierung zu machen, doch im Ernstfall werden auch harte Geldbußen verhängt.

 

 

 

 

 

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