Die Entstehung der EU und des Euro

Wie entstand eigentlich die Europäische Union und somit der Euro?

Das Zusammenwachsen europäischer Länder begann eigentlich schon im Jahre 1951, als sechs Staaten eine Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) bildeten. Die Gründungsmitglieder waren Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande.

Im Jahre 1952 gab es in der EGKS eine „gemeinsame Versammlung“, die in Straßburg zusammenkam und aus 78 Abgeordneten aus den nationalen Parlamenten der sechs Mitgliedsstaaten bestand. Die Versammlung hatte nur eine „beratende Funktion“, also keine Gesetzgebungsrechte.

Die sechs Mitgliedsstaaten gründeten in Rom 1957 die „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft“ (EWG) und die „Europäische Atomgemeinschaft“ (EAG oder EUROATOM).

Die beratende Versammlung 1958 war nun für alle drei Gemeinschaften zuständig (EGKS; EWG und EUROATOM). Sie hatte 142 Abgeordnete, jedoch nicht mehr Befugnisse als zuvor. Sie gab sich selbst den Namen „Europäisches Parlament“, in den EG Verträgen erscheint dieser Name jedoch erst ab 1986.

1967 wurde die Organe Rat und Kommission, die bisher noch für jede der drei Gemeinschaften EGKS, EWG und EUROATOM getrennt tagten, zusammengelegt. Von nun an war der Begriff „europäische Gemeinschaften“ als Sammelbegriff für EGKS, EWG und EUROATOM gebräuchlich.

 

Bis Ende 1970 wurde die EG nur durch Beiträge der Mitgliedstaaten finanziert, seit 1971 verfügte sie über eigene Einnahmen. Damit wurde die Haushaltsgesetzgebung nötig. Deshalb haben die Mitgliedsstaaten dem Parlament erstmals gesetzgeberische Befugnisse eingeräumt; es ist seither an der Aufstellung und Verabschiedung des Haushalts beteiligt.

1975 wurden die Haushaltsbefugnisse des „Europäischen Parlamentes“ erweitert; seither kann es Änderungen am Haushalt verabschieden oder ablehnen.

Die Abgeordneten des „Europäischen Parlamentes“ wurden 1979 erstmals direkt gewählt. 1981 trat Griechenland in die Gemeinschaft ein. Sie hat seitdem zehn Mitglieder.

Als 1986 Spanien und Portugal dem „Europäischen Parlament“ beitraten, wurden die Gründungsverträge der drei Gemeinschaften durch die „Einheitliche Europäische Akte“ umfassend geändert. Die Änderungen schufen die Voraussetzungen für die Vollendung des Binnenmarktes.

In der „Einheitlichen Europäischen Akte“ wurden die Rechte des EP (Europäisches Parlament) erneut erweitert. Das EP war nun durch ein Verfahren der Zusammenarbeit der allgemeinen Gesetzgebung in wichtigen Bereichen beteiligt, zum Beispiel zur Vorbereitung der Binnenmarktes.

1992 wurden die Gründungsverträge der drei Gemeinschaften abermals umfassend geändert, durch den „Maastrichter Vertrag“. Damit wurde die Voraussetzung der „Europäischen Union“ und der Währungsreform geschaffen.

Im „Maastrichter Vertrag“ wurden die Rechte uns Zuständigkeitsbereiche des Parlamentes neu erweitert. 1995 wuchs die Gemeinschaft auf 15 Staaten: Finnland, Österreich und Schweden traten bei.

 

Der 1957 abgeschlossene „Vertrag von Amsterdam“ war die dritte grundlegende Änderung der Gründungsverträge der drei Europäischen Gemeinschaften und die erste wesentliche Änderung des „Vertrages über die EU“. Die Vertragsänderungen traten im Mai 1999 in Kraft.

1998 begann die Osterweiterung der EU; mit Estland, Polen, Slowenin, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern wurden konkrete Verhandlungen aufgenommen.

Der Beginn der Währungsunion fand in 11 Staaten der EU 1999 statt.

Im Jahre 2000 nahm die EU mit sechs weiteren Staaten Beitrittsverhandlungen auf: Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und Slowakische Republik.

Eine Regierungskonferenz bereitete die vierte Änderung der drei Gemeinschaften und der EU vor, um sie für die bestehende Erweiterung auf mehr als 20 Mitgliedsstaaten funktionsfähig zu erhalten. Im Jahre 2002 wird der Euro als einheitliche Währung der EU Mitgliedsstaaten eingeführt.

Jonas Schönefeld

Quellen: Europa 2000  

 

 

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